Deutschland lässt Wahlcomputer zu

demokratie
02.11.2007

Verantwortung auf Gemeinden abgewälzt

Das Bundesinnenministerium hat am Freitag eine neue Version von Wahlgeräten für Bundes- und Europawahlen zugelassen. Bei den Geräten handelt es sich um dem Typ ESD1 Hardware-Version 01.03 und 01.04 sowie den Typ ESD2 Hardware-Version 01.02 und 02.00. Alle Geräte sind mit der Software-Version 03.11 der Firma NEDAP ausgestattet.

Im vergangenen Jahr war es deutschen und niederländischen Hackern gelungen, im Vorfeld der Parlamentswahlen in den Niederlanden ein NEDAP-Wahlgerät der Version ES3B zu manipulieren.

Nach Untersuchungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt weisen die neuen Versionen viele Verbesserungen auf. So wurde die Software weiter verbessert, und die Bedienungsanleitung schreibe künftig vor, dass Wahlgeräte und die Speichermodule dauerhaft versiegelt oder verplombt und unter Verschluss gelagert werden müssen.

In den Niederlanden sind die NEDAP-Wahlcomputer Ende September 2007 auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission zurückgezogen worden.

Verantwortung an Gemeinden delegiert

Einen absoluten technischen Schutz vor Wahlmanipulationen werde es nie geben, da jede Art der Wahl theoretisch manipulierbar sei, teilte das Bundesinnenministerium mit. Daher sähen die wahlrechtlichen Regelungen ein Bündel "technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen vor. So sollen die Geräte durch die Gemeindebehörden "sicher aufbewahrt" werden, und der Betrieb während der Wahl soll unter ständiger Kontrolle des Wahlvorstands stehen. Die Gemeindebehörden seien auch für die ordnungsgemäße Lagerung der Wahlgeräte und die Überprüfung verantwortlich.

Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte [Linke] erklärte dazu, das Innenministerium "suggeriere, dass jetzt sichere Wahlen mit Wahlgeräten gewährleistet seien". Er kritisierte, mögliche Gefahren würden "weiterhin als theoretisches Problem behandelt". Die in Deutschland noch immer eingesetzten unsicheren Nedap-Wahlcomputer müssten "sofort zurückgezogen werden".

(AFP)