Korinek vehement gegen E-Voting
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes [VfGH], Karl Korinek, hat sich am Sonntag vehement gegen den Einsatz von E-Voting ausgesprochen. Er bekräftigte in der "Pressestunde" überdies seine kritische Haltung gegenüber der allgegenwärtigen Überwachung der Bürger.
E-Voting hält der VfGH-Präsident derzeit für "absolut unzulässig". Möglich wäre das Wählen über Computer und Internet aus seiner Sicht erst, wenn es "ganz seriöse Vorkehrungen" gibt, die die geheime Stimmabgabe sicherstellen.
Vor allem die ÖVP drängt auf die Einführung von E-Voting; sie will schon bei der EU-Wahl 2009 die elektronische Stimmabgabe ermöglichen.
Zuletzt erklärte die Österreichische Hochschülerschaft [ÖH], sich nicht als "E-Voting-Versuchskaninchen" zur Verfügung zu stellen, und meldete rechtliche Bedenken an.
"Warum muss ich mich filmen lassen"
Einige Kritik eingebracht hat Korinek seine jüngste Aussage: "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi."
Er habe damit nicht Methoden oder Systeme verglichen, sondern die Auswirkungen, erklärte Korinek dazu. Und die seien "dass wir unglaublich überwacht werden" - von 200.000 Videokameras, über Handys oder Listen über Apothekeneinkäufe beim Hauptverband.
"Warum muss ich, wenn ich zu Allerheiligen am Grab meiner Frau stehe, mich filmen lassen, wenn ich weine oder wenn ich nicht weine", wurde Korinek hier auch ein wenig persönlich.
Für sein Engagement im Datenschutzbereich wurde Korinek erst Ende Oktober mit dem Positivpreis "Defensor Libertatis" der Big Brother Awards ausgezeichnet.
Genauere Regelung des Polizeitrojaners
Der VfGH-Präsident pochte auf eine "ordentliche gesetzliche Regelung" zu Überwachungsmaßnahmen - etwa zur Online-Durchsuchung per "Regierungstrojaner".
Die geplanten Vorgaben wie schwerer Tatverdacht, richterliche Anordnung und begleitende Kontrolle begrüßte er, vermisste aber die Festlegung der Modalitäten - wie man in den Computer hineinkommt, was mit Daten unbeteiligter Dritter geschieht etc.
Außerdem erinnerte Korinek die Regierung daran, dass sie ein Gesetz über private Videoüberwachung schaffen wollte.
Vorratsdaten: EU-Richtlinien "nicht sakrosankt"
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - also Speicherung von Telefondaten über eine halbes Jahr - missfällt Korinek sehr. Hier stellte er fest, dass EU-Richtlinien "nicht sakrosankt" seien.
Österreich könnte sie also auch nicht oder nur teilweise umsetzen - um zu erreichen, dass der EuGH die Frage prüft, ob die ergriffenen Maßnahmen z. B. das Grundrecht auf Privatsphäre verletzen oder unverhältnismäßig sind.
(APA)