Datenschutzrat für Minimalumsetzung
Befürchtet Konflikt mit EU-Grundrechtecharta
In einer Aussendung vom Mittwoch hat der österreichische Datenschutzrat den Gesetzgeber erneut dazu aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsinformationen möglichst restriktiv umzusetzen.
Der Vorsitzende des Datenschutzrats, Harald Wögerbauer [ÖVP], und sein Stellvertreter Johann Maier [SPÖ] wiesen nochmals auf einen entsprechenden Beschluss ihres Gremiums vom Mai 2007 anlässlich der Veröffentlichung des ersten Entwurfs zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes hin.
Sechs Monate Speicherfrist
Der Datenschutzrat tritt dafür ein, dass die im Rahmen der Data-Retention erfassten Informationen nur sechs Monate lang gespeichert werden und der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Verkehrs- und Standortdaten nur "unter restriktiv formulierten Bedingungen und Schutzmaßnahmen erfolgen darf".
Wögerbauer und Maier wiesen darauf hin, dass Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta im Konflikt mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stehe. In Artikel 8 ist der Schutz personenbezogener Daten verankert. Dort steht, dass jede Person ein Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat und auch Auskunftspflicht über die über sie erhobenen Daten besteht.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist allerdings aufgrund des Scheiterns der EU-Verfassung für die Mitgliedsstaaten derzeit nicht bindend und wird voraussichtlich erst 2009 in Kraft treten.
Der Datenschutzrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes Gremium, das die Bundesregierung und die Landesregierungen auf deren Ersuchen in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes berät. Seine Funktionen und Zusammensetzung sind in § 41 DSG 2000 dargelegt.