17.06.2004

DATENDEBAKEL

EuGH soll Flugdaten-Deal annullieren

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat im Streit über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg gefordert.

Wie eine Sprecherin mitteilte, fiel dieser Entschluss am Mittwoch bei einer außerordentlichen Sitzung in Brüssel.

Ziel des Gerichtsverfahrens ist die Annullierung des umstrittenen Abkommens.

Antrag auf Eilverfahren

Gut zwei Drittel der 30 bei der Sitzung anwesenden Abgeordneten verlangten, das Parlament solle beim EuGH klagen, um eine Annullierung der umstrittenen Vereinbarung zu erreichen.

Außerdem solle ein Eilverfahren vor dem EuGH beantragt werden, heißt es in der Entschließung.

An der Sondersitzung nahmen Ausschussmitglieder der letzten Legislaturperiode teil. Die Sitzung sei einberufen worden, damit die Klage möglichst rasch auf den Weg gebracht werden könne, hieß es.

US-Behörden erhalten bis zu 34 Datensätze

Das unterzeichnete Abkommen verpflichtet Fluggesellschaften, bei transatlantischen Flügen den US-Behörden bis zu 34 personenbezogene Angaben über ihre Passagiere zur Verfügung zu stellen.

Die Vereinbarung gilt zunächst für dreieinhalb Jahre.

Die geforderten Daten reichen von Angaben wie Namen, Geburtsort und -datum, Adresse, privaten und beruflichen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen, der Kreditkartennummer, Auskünften zur Reiseversicherung und etwaigen Bonus-Meilen von Vielfliegern bis zu den Daten der Hin- und Rückreise, der Nummer des Sitzplatzes im Flugzeug sowie der Anzahl der Gepäckstücke.