Kennzeichenerkennung wird geprüft
Verfassungsrichter stellen den automatischen Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdatenbanken auf den Prüfstand.
Am Dienstag prüfen die Verfassungsrichter in Karlsruhe Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein.
Bei der automatischen Kennzeichenerkennung werden mit Lesegeräten Nummernschilder optisch erfasst und mit dem Bestand der Fahndungsdatenbank abgeglichen, um zum Beispiel gestohlene Autos aufzuspüren.
Generalverdacht
Die Kläger rügen unter anderem einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für die Sekunden des Abgleichs gespeichert sind.
Auch der deutsche Autofahrerklub ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelt laut dem Nachrichtenmagazin "Focus", "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf".
Eine Million Kennzeichen gescannt
Laut "Focus" hat die hessische Polizei seit März eine Million Autokennzeichen gescannt und dabei 300 Treffer erzielt.
Bei zwei Drittel der Fahndungserfolge ging es um mangelnden Haftpflichtschutz der Autos. Mit dem Verfahren wurde demnach auch eine Gruppe von Einbrechern dingfest gemacht.
Ein ähnliches System wird seit rund einem Jahr auch vom österreichischen Bundeskriminalamt auf der Südautobahn [A2] bei Guntramsdorf in Niederösterreich getestet.
(futurezone | AFP)