Regulierungsbedenken zu TA-Kombipaket
Die Telekom-Control-Kommission [TKK] hat nach Prüfung des von der Telekom Austria geschnürten Kombipakets aus Festnetz, Handy und Internet Bedenken "hinsichtlich der Wettbewerbskonformität" geäußert. Die TA soll am Dienstag noch Alternativen vorlegen.
Im Vorfeld hatte sich der Verband der Alternativen Telekomanbieter [VAT] beschwert, dass das Angebot deutlich unter den Vorleistungskosten des Mitbewerbs liege.
Die TA wurde nun von der Kommission aufgefordert, noch am Dienstag Vorschläge zu unterbreiten, "um den wettbewerbskonformen Zustand wiederherzustellen und es alternativen Anbietern zu ermöglichen, aufgrund entsprechender Vorleistungspreise ähnliche Angebote auf den Markt zu bringen".
Die TKK tagt am Mittwoch erneut in der Causa, wie sie in einer Aussendung mitteilte.
Triple Play für 19,90 Euro
Das TA-Kombipaket aus Festnetz, Breitband-Internet und Mobiltelefonie kostet 19,90 monatlich. Könnte der Regulierer nun das TA-Angebot verbieten? Auf Anfrage von ORF.at verwies RTR-Sprecherin Daniela Andreasch auf § 91 des TKG 2003, wonach ein solcher Tarif durchaus nachträglich untersagt werden kann.
Sollte das von vornherein auf zwei Monate begrenzte TA-Angebot nun als bedenklich in Sachen Wettbewerb eingestuft werden, hätte das auf bereits erfolgte Anmeldungen aber wohl keinen Einfluss. "Was bestehende Verträge betrifft, so sieht das TKG hier keine ausdrücklichen Regelungen vor, die einem Fortbestand eines Vertragsvertragsverhältnisses zwischen Endkunden und Betreiber entgegenwirken würden", so der Kommentar der RTR.
Das sagt das TKG
Darin steht in Absatz 2: Stellt die Regulierungsbehörde fest, dass nach Ablauf der gesetzten Frist die Mängel, deretwegen das Aufsichtsverfahren eingeleitet wurde, nicht abgestellt sind, ordnet sie mit Bescheid die gebotenen, angemessenen Maßnahmen an, die die Einhaltung der verletzten Bestimmungen sicherstellen, und setzt eine angemessene Frist fest, innerhalb der der Maßnahme zu entsprechen ist.
Und Absatz 4: Stellt ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Bundesgesetzes, gegen die Bestimmungen einer aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung oder gegen einen aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheid eine unmittelbare und ernste Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit dar oder führt er bei anderen Anbietern oder Nutzern von Kommunikationsnetzen oder -diensten zu ernsten wirtschaftlichen oder betrieblichen Problemen, kann die Regulierungsbehörde Maßnahmen gemäß Abs. 2 auch in einem Verfahren gemäß § 57 AVG anordnen.
Der Kombitarif
Das Paket der Telekom Austria kostet 19,90 Euro. Mobile Anrufe werden mit fünf Cent in alle Netze verrechnet, fürs Festnetz gelten die TikTak-Tarife. Erhältlich ist das neue Angebot bis 15. Jänner 2008. Es gilt sowohl für Neu- als auch für bestehende Kunden.
Kritik vom VAT
VAT-Chef Berthold Thoma hatte vergangene Woche vorgerechnet, dass sich das für Alternative niemals ausgehe:
"Das aktuelle, auf zwei Monate beschränkte Angebot der TA hat eine Grundgebühr von 16,58 Euro netto. Die übliche Festnetzgrundgebühr beträgt 13,32 Euro netto. Das heißt, im Differenzbetrag von 3,26 Euro netto müsste sich die Mobilfunkgebühr plus Breitband-Internet ausgehen, was nicht möglich ist."
Auf Anfrage von ORF.at hieß es am Dienstag, dass die Telekom Austria die Bedenken der TKK evaluiere und eine Stellungnahme abgeben werde.
(futurezone | Nayla Haddad)