IPhone-Streit stellt SIM-Lock infrage

23.11.2007

Dass T-Mobile Apples iPhone nun auch ohne Tarifbindung und zur freien Verwendung für andere Mobilfunknetze anbieten muss, könnte auch das bisherige Geschäftsmodell der Exklusivverträge samt Netzsperre bedrohen. Die Rechtslage ist derzeit unklar.

Bundles von Handys mit Verträgen oder auch Exklusivverträge von bestimmten Handys nur bei einem Anbieter sind in der Mobilfunkwelt schon seit geraumer Zeit üblich. Kaum ein Mobilfunker bietet seine Null-Euro-Handys zudem ohne Vertragsbindung, mittlerweile meist auf 24 Monate, an.

Umso mehr überraschen der Vorstoß Vodafones gegen die Bündelung des iPhone mit speziellen Tarifen von T-Mobile und vor allem die Begründung.

In seinem Beschluss zur einstweiligen Verfügung vom 12.11. führt das Landgericht Hamburg aus, dass T-Mobile das iPhone nicht ausschließlich in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag mit einer Mindestlaufzeit und einer Sperre für das Mobilfunknetz von T-Mobile [SIM-Lock] anbieten darf.

"Nur für diesen speziellen Fall"

Bedeutet das, dass sich das Landgericht Hamburg generell gegen die Netzsperre und damit Exklusivverträge von Handys ausgesprochen hat? Nein, erklärte das Gericht auf Anfrage gegenüber ORF.at.

Das Urteil beziehe sich nur auf diesen einen Fall zwischen dem Antragsteller Vodafone und T-Mobile und auch nur auf dieses spezielle Angebot.

Eine allgemeine Aussage über andere Fälle könne daraus nicht gezogen werden, das müssten die Juristen entscheiden. "Andere Gerichte könnten auch anders entscheiden", so das Landgericht.

Seit dieser Woche bietet T-Mobile das iPhone nun auch ohne Vertragsbindung und SIM-Lock an. Ohne T-Mobile-Vertrag kostet das Mobiltelefon 999 Euro, mit Bindung auf zwei Jahre 399 Euro.

Bundesnetzagentur prüft derzeit

Die deutsche Bundesnetzagentur enthält sich einer Stellungnahme zum Thema. Auf die Frage, ob derartige Exklusivverträge in Deutschland möglich beziehungsweise erlaubt seien, erhielt ORF.at am Freitag die lapidare Antwort eines Sprechers: "Das wissen wir nicht."

Doch auch bei der Bundesnetzagentur ist eine Beschwerde gegen das Exklusivangebot von T-Mobile anhängig, diesmal vom Reseller Debitel, der einen anderen Rechtsweg als Vodafone gewählt hat.

Debitel will klären, ob T-Mobile gegen die erteilte Mobilfunklizenz verstoßen hat, die besagt, dass T-Mobile seine Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht behindern darf, was der SIM-Lock ja eigentlich bedeutet.

Vodafone befürchtet, dass andere Handyhersteller wie Nokia und Motorola dem Beispiel von Apple folgen und ebenfalls Mobiltelefone nur noch mit einem Netzbetreiber anbieten könnten.

Exklusivverträge "unstrittig"

Vodafone als Initiator will laut eigenen Aussagen mit seinem Vorstoß vor allem die derzeit geltende Rechtslage klären: Nach den zuletzt gültigen Lizenzbedingungen der 90er Jahre sei ein Angebot wie jenes von T-Mobile nach Vodafones Rechtsverständnis eigentlich unmöglich, sagte Vodafone-Sprecher Jens Kürten gegenüber ORF.at.

Dass das iPhone nur bei T-Mobile angeboten werde, sei normal, die Bedingungen dafür seien allerdings zu hinterfragen. Exklusivverträge selbst seien "unstrittig", Vodafone stoße sich alleine an der Tarifbindung [das iPhone gibt es nur mit drei Tarifmodellen] und der Netzsperre, so Kürten.

"Wollen gerichtliche Beurteilung"

Dazu müsse es Alternativen geben, so die Rechtsauffassung Vodafones, vor allem wenn das Handy, zumindest laut offizieller Aussage von Apple und T-Mobile, ohne Subventionierung durch den Mobilfunker angeboten werde.

Bisher habe es in Deutschland Vertragshandys mit SIM-Lock in dieser Rechtsform nicht gegeben, außer bei Prepaid-Angeboten, erklärte Kürten weiter. "Dazu wollen wir nun eine gerichtliche Beurteilung."

T-Mobile verzeichnete am ersten Verkaufstag eine rege Nachfrage nach dem Gadget und vermeldete am Nachmittag bereits über 10.000 verkaufte Geräte.

Erste Verhandlung nächste Woche

Gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg hat T-Mobile bereits Einspruch angekündigt, die erste Verhandlung soll kommenden Donnerstag stattfinden. Nächste juristische Instanz in diesem Fall ist das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, danach ist dieser Rechtsweg beendet.

Die Bundesnetzagentur hat ihrerseits bei T-Mobile bereits eine Stellungnahme zur Beschwerde von Debitel angefordert. Wann in diesem Fall eine Entscheidung ansteht, ist vorerst noch offen.

Keine Prüfung in Österreich

In Österreich wurde die Rechtslage laut Bundeswettbewerbsbehörde noch nie geprüft, könnte aber auf Absprache zwischen den Wettbewerbern [aus dem Kartellrecht], unlauteren Wettbewerb oder Verstoß gegen die Mobilfunklizenz [wie in Deutschland] durchgeführt werden - je nach Antrag des Einbringers. Im letzten Fall wäre auch die Regulierungsbehörde RTR gefordert.

In Frankreich wird das iPhone vom Start weg auch ohne Vertragsbindung zu haben sein. Dazu ist Orange in Frankreich gesetzlich verpflichtet. Laut "Les Echos" soll das iPhone mit Zweijahresvertrag bei Orange insgesamt mindestens 1.176 Euro kosten.

(futurezone | Nadja Igler)