Online-Fahndung: Arbeitsgruppe startet
Im Justizministerium hat sich am Freitag die interministerielle Arbeitsgruppe in Sachen Online-Fahndung konstituiert.
Bis Ende Februar 2008 soll sie - gemäß dem Ministerratsbeschluss vom Oktober - einen Vorschlag vorlegen, wie der "Lauschangriff" auf private Computer in Österreich umgesetzt werden kann. Geprüft werden die technischen und rechtlichen - vor allem auch europarechtlichen - Voraussetzungen.
Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Justiz-, Innen- und Verkehrsministeriums, des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, der Richterschaft und der Staatsanwälte, Straf- und Verfassungsrechtler sowie Computerexperten an. Den Vorsitz führt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.
Die Frage nach der Machbarkeit
Der Ministerrat hatte am 17. Oktober eine Grundsatzvereinbarung beschlossen, wonach die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern bei "dringendem Verdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll. Die Arbeitsgruppe wird auch klären müssen, ob und mit welchen Mitteln die Online-Durchsuchung durchgeführt werden kann.
Laut Vereinbarung des Ministerrats soll die Online-Durchsuchung nur mit richterlicher Genehmigung, nachträglicher Verständigung aller Betroffenen und Beschwerdemöglichkeiten etwa auch für die Datenschutzkommission zum Einsatz kommen. Innenminister Günther Platter [ÖVP] hat wiederholt auf die Einführung der Online-Durchsuchung gedrängt, zuletzt angesichts des neuen islamistischen Drohvideos gegen Deutschland und Österreich.
Mit der Forderung nach Aufnahme der Online-Durchsuchung ins Sicherheitspolizeigesetz konnte sich Platter allerdings nicht gegen Justizministerin Maria Berger [SPÖ] durchsetzen.
(APA | futurezone)