Online-Fahndung: Arbeitsgruppe startet

kontrolle
23.11.2007

Im Justizministerium hat sich am Freitag die interministerielle Arbeitsgruppe in Sachen Online-Fahndung konstituiert.

Bis Ende Februar 2008 soll sie - gemäß dem Ministerratsbeschluss vom Oktober - einen Vorschlag vorlegen, wie der "Lauschangriff" auf private Computer in Österreich umgesetzt werden kann. Geprüft werden die technischen und rechtlichen - vor allem auch europarechtlichen - Voraussetzungen.

Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Justiz-, Innen- und Verkehrsministeriums, des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, der Richterschaft und der Staatsanwälte, Straf- und Verfassungsrechtler sowie Computerexperten an. Den Vorsitz führt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.

Die Frage nach der Machbarkeit

Der Ministerrat hatte am 17. Oktober eine Grundsatzvereinbarung beschlossen, wonach die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern bei "dringendem Verdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll. Die Arbeitsgruppe wird auch klären müssen, ob und mit welchen Mitteln die Online-Durchsuchung durchgeführt werden kann.

Laut Vereinbarung des Ministerrats soll die Online-Durchsuchung nur mit richterlicher Genehmigung, nachträglicher Verständigung aller Betroffenen und Beschwerdemöglichkeiten etwa auch für die Datenschutzkommission zum Einsatz kommen. Innenminister Günther Platter [ÖVP] hat wiederholt auf die Einführung der Online-Durchsuchung gedrängt, zuletzt angesichts des neuen islamistischen Drohvideos gegen Deutschland und Österreich.

Mit der Forderung nach Aufnahme der Online-Durchsuchung ins Sicherheitspolizeigesetz konnte sich Platter allerdings nicht gegen Justizministerin Maria Berger [SPÖ] durchsetzen.

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(APA | futurezone)