03.04.2000

COPEN PAPIERE I

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Abhörunion Europa, erster Teil

Während im EU-Parlament noch überlegt wird, wie der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum militärischen Abhörsystem ECHELON formuliert werden soll, tut sich Neues an der Abhörfront.

Diesmal ist wieder die Polizei am Zuge, genau gesagt geht es um jene Passagen der unter dem Codewort ENFOPOL bekannt geworden europäischen Überwachungspläne, die in das "Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU" [aka "Rechtshilfeübereinkommen"] eingegangen sind.

Ein internes EU-Papier mit dem Akronym "COPEN 21", das der FutureZone in Auszügen vorliegt, beweist, dass der Rat der Innen- und Justizminister dabei ist, sich über einen Beschluss des EU-Parlaments vom 17. Februar hinweg zu setzen.

"Der überwachende Mitgliedsstaat"

Bis zum letzten Moment Veränderungen unterworfen ist der Artikel 18, Absatz drei, im Papier vom 23. März ist er in zwei verschiedenen Versionen vorhanden.

Die revidierte Fassung, in der die Kommunikation zwischen dem "überwachenden Mitgliedsstaat" und "der Behörde des unterrichteten Mitgliedsstaats" geregelt ist, räumt erstgenannten Behörden ein Frist von 96 Stunden ein, während derer Telekommunikation, die sich auf einem fremden Hoheitsgebiet abspielt, belauscht werden kann, ohne dass im "unterrichteten Mitgliedsstaat" ein ordentliches Gericht darüber entscheidet, ob dies auch rechtmäßig geschieht.

... sondern Roaming Gateways

Abgehört wird nicht über Satelliten, sondern über Roaming-Gateways, wo alle Auslandsverbindungen der GSM-Provider zusammenkommen. In AT sind dies zwei sogenannte Hauptvermittlungsstellen der Telekom in Wien und Linz, eine dritte in Graz ist im Bau.

Eine detaillierte Analyse des umstrittenenen Paragrafen, der auch als Freibrief für Geheimdienste gelesen werden kann, erscheint als Follow-Up im Laufe des Tags.