16.07.2004

GSM

Heißer Herbst für Österreichs Mobilfunker

Auf dem heiß umkämpften österreichischen Mobilfunkmarkt soll sich ab Herbst einiges verändern.

Ab Mitte Oktober werden Kunden ihre mobile Rufnummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel mitnehmen können, was zu Marktanteilsverschiebungen vor allem im Geschäftskundenbereich führen könnte. Ebenfalls im Oktober werden weitere Handyfrequenzen versteigert.

Neuerungen stehen den Mobilfunkern in punkto Einnahmen durch die anstehende regulatorische Neuordnung der Gebühren für die Gesprächsweiterleitung in die Handynetze - der so genannten Terminierungsentgelte - bevor.

Mobilfunk-Terminierung bleibt teurer

Die Terminierungsentgelte sind seit Jahren ein Zankapfel der Branche.

Die großen Betreiber hatten in den vergangenen Monaten eine "Quersubventionierung" von tele.ring - das Unternehmen hatte aufgrund seines späteren Markteintritts höhere Entgelte als die anderen erhalten - heftig kritisiert. Zuletzt hatten sich die Betreiber allerdings auf neue Verträge geeinigt, wo diese großen Preisunterschiede bereinigt wurden.

Allerdings werde die Terminierung in ein Mobilfunknetz immer mehr kosten als in ein Festnetz, so Serentschy. Die neuen "Spielregeln" für die Marktteilnehmer sollen Ende August/Anfang September feststehen und werden für die nächsten zwei Jahre gelten.

Rufnummernportabilität soll maximal 4 Euro kosten

Bei der Rufnummernportabilität soll an den Eckpunkten "One Stop Shopping, große Kundenfreundlichkeit und dem Einführungszeitraum" nicht mehr gerüttelt werden. Die "Portierung" kostet den Endkunden laut RTR-Vorgabe einmalig maximal 4 Euro, dauert maximal 3 Tage und wird vom neuen Betreiber abgewickelt.

Verpflichtend für jeden weitergeleiteten Anruf ist künftig eine kostenlose Netzansage ("Sie telefonieren ins Netz von..."), die auf Kundenwunsch abgeschaltet werden kann. Bietet ein Betreiber die Rufnummernportierung nicht rechtzeitig ab Mitte Oktober an, muss er Strafe zahlen.

Am kommenden Montag wird die Telekom Control Kommission übrigens darüber urteilen, ob alle UMTS-Mobilfunkbetreiber ihre Netzaufbau-Mindestversorgungspflichten erfüllt haben.