Regierung will Zugriff auf IP-Adressen

06.12.2007

SPÖ und ÖVP wollen am Donnerstag einen Änderungsantrag für die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes einbringen, der der Polizei bei Gefahr im Verzug auch den Zugriff auf IP-Adressen ohne Richtervorbehalt erlauben soll.

Wie die ARGE Daten am Donnerstag mitgeteilt hat, liegt ihr ein Abänderungsantrag der Sicherheitssprecher von ÖVP und SPÖ, Günter Kößl und Rudolf Parnigoni, für die von Datenschützern bereits heftig kritisierte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] vor.

Die Koalition hatte die SPG-Novelle überraschenderweise nicht mehr in den Innenausschuss gebracht, sondern auf die Tagesordnung des Parlaments für Donnerstagabend setzen lassen.

Ausweitung auf IP-Adressen

Dem Änderungsantrag gemäß soll der Paragraf 53, in dem auch der Zugriff auf Handy-Standortdaten bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Vorbehalt geregelt ist, auch den entsprechenden unkontrollierten Zugriff auf die IP-Adressen "zu einer bestimmten Nachricht und dem Zeitpunkt ihrer Übermittlung" enthalten.

SPG-Novelle passiert Nationalrat

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes hat, inklusive des Abänderungsantrags von Kößl und Parnigoni, den Nationalrat am Donnerstag Abend passiert.

Auch "Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war", soll die Polizei vom Provider ohne richterliche Kontrolle erhalten dürfen. Der in der Vorlage geplante Kostenersatz für die Mobilfunk-Provider würde für die Internet-Provider entfallen.

Vorbereitung auf Vorratsdatenspeicherung

Im Hinblick auf die geplante Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telefonie- und Internet-Verbindungsinformationen bezeichnete Hans Zeger gegenüber ORF.at das Vorgehen der Regierung als "Vorratsgesetzgebung". Zeger: "Die Polizei will sich so vorbeugend den Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung sichern."

~ Link: ARGE Daten: Änderungsantrag der Koalition (ftp://ftp.freenet.at/sic/spg-aenderung-12-2007.pdf) ~

"Affront gegenüber Parlament"

Empört zeigte sich am Donnerstag der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz über den Abänderungsantrag. Pilz sprach gegenüber der APA von einer "Sauerei".

Außerdem kritisierte Pilz, dass in letzter Minute auch eine Änderung über die Datenspeicherung erfolgt sei. So gebe es in Paragraf 53 Abs. 3 die Bestimmung, dass nur mehr Daten von "Opfern" zu löschen sind. Die Bestimmung, wonach Daten von sogenannten Gefährdern spätestens nach drei Jahren zu löschen seien, werde gestrichen. "Diese Daten werden demnach offenbar unbefristet aufbewahrt", so die Grünen.

Ferner soll der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums nun - gegenüber der ursprünglichen Vorlage - nicht mehr über die Anwendung einer "Standortbestimmung" bei der Handyüberwachung zu informieren sein, zu der die Mobilfunkbetreiber künftig auf Verlangen der Sicherheitsbehörden verpflichtet sein sollen, kritisiert Pilz.

Der grüne Abgeordnete spricht von "DDR-Methoden" und kritisiert Innenminister Günther Platter [ÖVP]. Das Kürzel IM stehe offenbar nicht mehr für Innenminister, sondern für "informeller Mitarbeiter", ätzte Pilz. Insgesamt beklagt er das Durchpeitschen von Gesetzen als "schlimmsten Affront" gegenüber dem Parlament.

(futurezone | APA)