ISPA erwirkte Entschärfung des SPG

nationalrat
07.12.2007

Die am Donnerstagabend vom Nationalrat angenommene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurde nach einer Intervention des Verbands der heimischen Internet-Provider [ISPA] geringfügig entschärft.

Der Zugriff auf Handy-Standortdaten und IP-Adressen ohne Richtervorbehalt sei der Exekutive nun nur in "konkreten Gefahrensituationen" möglich, wie der Verband am Freitag in einer Aussendung mitteilte.

Außerdem müsse der Rechtsschutzbeauftragte bei Auskunftsverlangen im Bezug auf IP-Adressen jedes Mal informiert werden und sei verpflichtet, darüber einen Bericht zu legen.

ISPA sieht Verbesserung

"Damit ist sichergestellt, dass die Polizei ohne richterlichen Auftrag, nur in wenigen Fällen - nämlich bei konkreten Gefahrensituationen - vom ISP Auskunft erhält", erklärte ISPA-Sicherheitssprecher Wolfgang Schwabl. "Wir denken, dass diese Lösung auch eine kleine Verbesserung und Klarstellung gegenüber den bisherigen Gesetz darstellt."

Für Aufregung sorgte der erst am Donnerstagnachmittag öffentlich bekanntgewordene Änderungsantrags der ÖVP- und SPÖ-Sicherheitssprecher Günter Kössl und Rudolf Parnigoni. Dieser sah neben dem Zugriff auf Handy-Standortdaten bei Gefahr im Verzug ohne richterlichen Vorbehalt, auch den entsprechenden unkontrollierten Zugriff auf die IP-Adressen "zu einer bestimmten Nachricht und dem Zeitpunkt ihrer Übermittlung" vor.

Kritiker wie ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger befürchten, dass dies den Behörden den Zugriff auf die Informationen aus der geplanten Vorratsspeicherung aller Telefon- und Internet-Verbindungsdaten an richterlicher Kontrolle vorbei signifikant erleichtern werde.

Kritik an Vorgangsweise

Die Änderungen zum Zugriff auf IP-Adressen waren ursprünglich sehr schwammig formuliert und hätten viel Handlungsspielraum offen gelassen. "Wenn eine Anfrage gerechtfertigt ist, bekommt die Exekutive die richterliche Erlaubnis ohnehin", so Einzinger.

Kritik übte die ISPA auch an der Art der Vorgangsweise: Obwohl die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in der Begutachtung mit dem Datenschutzrat und den Providern abgestimmt wurde, versuchte man demnach im letzten Moment noch einseitige Verschärfungen einzufügen.

Kritik an der fehlende Absprache mit den betroffenen Branchen kam am Freitag auch von Hans-Jürgen Pollirer, dem Obmann der Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich. "Wir fordern die Politik auf, in solch heiklen Rechtsmaterien überfallsartige Änderungen in letzter Minute zu vermeiden und gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Branchen im Vorhinein anzustreben."