Details der Nummernmitnahme fixiert
Die Details für die Umsetzung der mobilen Rufnummernportierung, seit Monaten ein Zankapfel der Mobilfunkbranche, sind nun unter Dach und Fach.
Bis Mitte Oktober müssen alle österreichischen Mobilfunker die Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel anbieten.
Die Ummeldung kostet einmalig bis zu vier Euro, dauert maximal drei Tage und wird vom neuen Betreiber abgewickelt.
Ansage: "Sie telefonieren ins Netz von ..."
Weil man bei "portierten" Nummern künftig das angewählte Netz
nicht mehr an der Vorwahl erkennt, wird jedem "portierten Anruf"
eine kostenlose Netzansage vorangeschaltet. Die Ansage kann auf
Kundenwunsch auch abgeschaltet werden.
Prozedere im Shop dauert maximal 40 Minuten
Wer seine Nummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel behalten möchte, muss sich beim neuen Betreiber ausweisen und dort eine Ummelde-Vollmacht sowie eine Einverständniserklärung über die Datenübermittlung unterzeichnen.
Daraufhin fordert der neue Betreiber beim abgebenden Betreiber alle notwendigen Kundendaten an, die der alte Betreiber binnen 30 Minuten per Mail oder Fax übermitteln muss.
Nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.
Mindestbindungsdauer muss erfüllt werden
Bestehende Verträge bei den abgebenden Betreibern, die wegen
einer Mindestbindungsdauer nicht vorzeitig gekündigt werden können,
bleiben aber auch nach einem neuen Vertrag beim neuen Betreiber
bestehen. In diesem Fall muss der Kunde die Kosten für beide
Verträge übernehmen, oder der neue Betreiber übernimmt als "Goodie"
für einen Wechsel diese "Altlasten".
Geldstrafen für Mobilfunker bei Verzögerung
Verzögert ein Betreiber die Einführung der Rufnummernmitnahme, fallen bereits ab dem 16. Oktober Pönalezahlungen von zunächst 20.000 Euro an.
Im zweiten Monat der Verzögerung werden 30.000 Euro in Rechnung gestellt, im Folgemonat 40.000 Euro. Danach wird das Pönale jeweils verdoppelt.
Die Pönalezahlungen müssen an den Betreiber entrichtet werden, der durch die Nicht-Ermöglichung der Rufnummernportabilität benachteiligt wurde.