Neue Auflage für TA-Kombipaket

21.12.2007

Die Telekom-Control-Kommission [TKK] schreibt der Telekom Austria vor, ihr Handyangebot aonMobil auch dem Mitbewerb anzubieten. Der Preis des Kombipakets ist für die TKK in Ordnung. Der Mitbewerb bleibt mit der Regulierung unzufrieden.

Wie die TKK in einer Aussendung mitteilt, hat sie im Rahmen einer neuerlichen Beratung rund um das Paketangebot der Telekom Austria [TA] für Festnetz, Mobilfunk und Internet festgestellt, dass es in einem Teilbereich nicht den regulatorischen Vorgaben entspricht.

Kritik an Handyangebot aonMobil

Dabei geht es um das Handyangebot aonMobil, das die TA im Kombipaket anbietet. Dessen Funktionen seien umfangreicher als der von der TA dem Mitbewerb als Alternative angebotene Tarif "Bob 5", so die Regulierungsbehörde RTR auf Anfrage gegenüber ORF.at. So können mit "Bob 5" etwa keine MMS verschickt werden, und auch die Funktionen der Mobilbox sind geringer.

Die TA wurde von der TKK aufgefordert, bis 1.1.2008 die Gleichwertigkeit der Mobilprodukte sicherzustellen. Das heißt, dass alternative Anbieter ab 1.1.2008 ihren Kunden Mobilprodukte des Leistungsumfangs, wie er im TA-Kombipaket enthalten ist, zumindest indirekt anbieten können.

Dabei darf die TA laut TKK nicht ins Feld führen, dass der Mitbewerb im Mobilfunk möglicherweise noch günstigere Tarife als die eigene Mobilfunktochter mobilkom austria bietet, sondern die dafür notwendigen Komponenten aus dem eigenen Repertoire dem Mitbewerb anbieten.

Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie hat den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb zuletzt beauftragt, "die Sachlage juristisch zu prüfen", so die Kammer am Dienstag in einer Aussendung.

Am Preis nichts auszusetzen

An der Preisgestaltung der Kombipakets hat die TKK allerdings nichts auszusetzen: Kontrollrechnungen im Zuge des Aufsichtsverfahrens hätten ergeben, dass auch die Konkurrenz vergleichbare Bündelprodukte schnüren und anbieten könne.

Das zeige sich an den zahlreichen attraktiven Bündelangeboten der alternativen Betreiber der letzten Zeit, so die TKK. Die TA habe zudem den Aktionszeitraum für die Mitbewerber bis 27.1.2008 verlängert. Dann ist allerdings endgültig Schluss.

Nach Abschluss der TA-Weihnachtsaktion und Vorliegen der relevanten Daten will die TKK durch Kontrollrechnungen nochmals überprüfen, ob seitens der TA die Bedingungen zur Nachbildbarkeit eines Bündelproduktes auch tatsächlich erfüllt wurden.

"Viele wütende Briefe"

Die TA musste einmal den Preis für ihr Kombipaket ändern. Das TA-Kombipaket aus Festnetz, Breitband-Internet und Mobiltelefonie kostet für Neukunden 19,90 Euro monatlich, bestehende TA-Kunden müssen bei einem Wechsel nun 25,90 Euro zahlen - zu deren Missfallen. "Wir haben viele wütende Briefe bekommen", sagte RTR-Chef Georg Serentschy.

Diese Auflage, zusammen mit der Senkung der Vorleistungstarife, soll jedoch sicherstellen, dass auch alternative Anbieter mit dem Preis des Ex-Monopolisten mithalten können. Sie müssen ihre Leitungen dazu teilweise von der TA anmieten, die dafür nicht mehr verlangen darf, als sie selbst in der Kalkulation für ihre Produkte veranschlagt.

Es habe "eine Handvoll Angebote" der TA-Konkurrenz gegeben, die die 19,90 Euro unterboten hätten, so Serentschy, der seinerseits nun auf Weihnachtsfrieden hofft.

Alternative weiter auf den Barrikaden

Dieser Wunsch dürfte allerdings nicht in Erfüllung gehen. Von einer Belebung des Breitband-Internets könne keine Rede sein, stattdessen sei es lediglich zu einer riesigen Wechselwelle bei den österreichischen Internet-Kunden gekommen, die für einige kleinere Anbieter zur Existenzfrage werde, hieß es aus dem Umfeld des Verbands Alternativer Telekomanbieter [VAT] am Freitag.

Während die RTR von einer bis Mitte Jänner befristeten Aktion ausgeht, sind die alternativen Betreiber der Meinung, dass dadurch, dass die Tarife für Kunden, die das Angebot annehmen, lebenslang gelten, von einer Aktion keine Rede sein könne.

Damit wäre auch der Tarif bei weitem nicht kostendecken, bekritteln die Alternativen. Sie haben bereits beim Handelsgericht geklagt und die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet. Der Schaden gehe "in die zehn Millionen Euro".

(futurezone | APA)