Konsumentenschützer klagen Apple
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen [vzbv] will Apple dazu zwingen, seinen iTunes Store konsumentenfreundlicher zu machen, und bereitet eine Klage gegen die Geschäftsbedingungen des Online-Musikdienstes vor.
"Wenn ich Musik bei iTunes kaufe, muss ich darüber genauso frei verfügen können wie über eine CD", sagte vbzv-Vorsitzender Gerd Billen dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel". Mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin will der vzbv nun erreichen, dass die Kunden von iTunes "freier" über ihre Musik verfügen können.
Dabei haben die Konsumentenschützer einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] des iTunes Store im Visier, der sinngemäß besagt, dass heruntergeladene Medien nicht beliebig weitergegeben werden können.
Musterprozess
Solche Einschränkungen befänden sich auch in den Geschäftsbedingungen anderer Anbieter digitaler Inhalte, sagte vzbv-Sprecher Christian Fronczak zu ORF.at. Mit der Klage gegen Apple wolle man gleichsam einen Musterprozess führen: Denn in dieser Frage stehe eine grundsätzliche Entscheidung eines deutschen Gerichtes noch aus. Die Klage soll laut Fronczak im Jänner oder Februar eingebracht werden.
Apple habe man nicht zuletzt deshalb ausgewählt, weil der Passus in den Geschäftsbedingungen der Selbstdarstellung von Unternehmenschef Steve Jobs widerspreche, der sich im vergangenen Februar öffentlichkeitswirksam gegen Nutzungseinschränkungen im Online-Musikhandel ausgesprochen habe, sagte Fronczak.
Apple bietet im iTunes Store seit Ende Mai dieses Jahres auch kopierschutzfreie Musik an. Derzeit sind mehr als zwei Millionen Titel ohne Einschränkungen durch Digital-Rights-Management-Systeme [DRM] im AAC-Format erhältlich.
Gespräche über Interoperabilität
Für die deutschen Konsumentenschützer ist auch die weiterhin mangelnde Interoperabilität im Online-Musikhandel problematisch. Dazu werde es in Abstimmung mit Konsumentenschützern aus anderen Ländern Anfang nächsten Jahres Gespräche mit Apple geben, hieß es aus dem vzbv.
"Es ist an der Zeit, den Verbrauchern grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen. Es kann nicht sein, dass die Industrie allein durch Vertragsklauseln und technische Sperren darüber entscheidet, wie digital erwobenes Material genutzt werden darf", sagte vzbv-Chef Billen dem "Spiegel".
In Österreich vorerst keine Klagen geplant
In Österreich seien vorerst keine Klagen gegen den iTunes Store geplant, sagte Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer [AK] Wien zu ORF.at. Man behalte sich solche Schritte jedoch vor.
Urteile machen an nationalen Grenzen halt, so Zimmer. Sollte Apple aber von dem Berliner Gericht zur Änderung seiner Geschäftsbedingungen gezwungen werden, so erwarte man, dass die AGBs auch in anderen Ländern adapiert werden.
Eine im Oktober 2006 durchgeführte Erhebung der AK Wien stellt den von Österreich aus zugänglichen Musik-Download-Angeboten ein vernichtendes Zeugnis aus: "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] sind intransparent, kundenfeindlich und unklar."
Teilerfolg bei Geschäftsbedingungen
Einen Erfolg konnten die deutschen Konsumentenschützer gegen Apple jedoch bereits verbuchen. Anfang Dezember unterschrieb der Online-Musikweltmarktführer eine Unterlassungserklärung, die es Apple untersagt, die Nutzungsbedingungen für seine Kunden nach Gutdünken zu ändern.
Apple wollte sich zu der geplanten Klage des vzbv nicht äußern. Auf ORF.at-Anfrage hieß es: "Dazu gibt es von uns keinen Kommentar."
Auch die EU-Kommission hat den iTunes Store derzeit in der Mangel. Sie prüft Preisgestaltung und regionale Beschränkungen des Apple-Online-Musikdienstes.
(futurezone | Patrick Dax)