Weiter Trommeln für Online-Fahndung

Deutschland
25.12.2007

Erneut fordert der Präsident des deutschen Verfassungschutzes die Einführung der Online-Durchsuchung.

"Gerade als Nachrichtendienst brauchen wir die Möglichkeit, das Verhalten von Verdächtigen im Internet zu beobachten. Dieser Bedarf wird weiter steigen", sagte Heinz Fromm, Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Terroristen würden zunehmend das Internet nutzen, um miteinander zu kommunizieren und Anschläge vorzubereiten, so der Behördenchef. Eine Beschränkung auf den Einsatz klassischer Instrumente wie Telefonüberwachung, Briefkontrolle und Observation wäre demnach ein Rückschritt.

Fromm zeigte sich auch offen für einen Richtervorbehalt: Bereits jetzt würden Anträge für Telekommunikationsüberwachung von unabhängigen und weisungsfreien Kommissionen des Deutschen Bundestages und der Landtage überprüft.

Derzeit befasst sich das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe mit der heimlichen Online-Durchsuchung. Die Entscheidung wird für Frühjahr erwartet und ist für die SPD die Grundlage für ihre weitere Vorgehensweise rund um die Einführung des Bundestrojaners.

Vorbereitungen in Österreich

In Österreich hat der Ministerrat am 17. Oktober still und heimlich bereits eine Grundsatzvereinbarung beschlossen, wonach die Online-Durchsuchung von E-Mails, Chats und Internet-Telefonaten bei "dringendem Verdacht" auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen möglich sein soll.

Das allerdings nur mit richterlicher Genehmigung, nachträglicher Verständigung aller Betroffenen und Beschwerdemöglichkeiten.

Unter der Führung von Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk prüft nun eine interministerielle Arbeitsgruppe bis Ende Februar 2008 die Voraussetzungen für die Umsetzung der Online-Fahndung.

Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Justiz-, Innen- und Verkehrsministeriums, des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, der Richterschaft und der Staatsanwälte, Straf- und Verfassungsrechtler sowie Computerexperten an.

(APA | AP)