CCC will Wahlcomputer-Einsatz verhindern
Einstweilige Verfügung in Hessen beantragt
Die deutsche Hacker- und Bürgerrechtsorganisation Chaos Computer Club [CCC] hat gemäß einer Aussendung vom Montag beim Staatsgerichtshof des deutschen Bundeslandes Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 27. Jänner gestellt.
Zweifel an Sicherheit und Transparenz
Laut CCC sollen in acht hessischen Städten und Gemeinden die Wahlcomputer der niederländischen Firma NEDAP zum Einsatz kommen. Sowohl der CCC als auch die niederländische Organisation "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" hatten in der Vergangenheit mehrfach die einfache Manipulierbarkeit dieses Wahlcomputersystems nachgewiesen und ausgiebig dokumentiert.
In den Niederlanden selbst wurden die NEDAP-Computer bereits ausgemustert. Das deutsche Bundesinnenministerium hatte jedoch erst Anfang November 2007 die NEDAP-Maschinen nach Nachbesserungen seitens des Herstellers für Bundes- und Europawahlen zugelassen.
Der CCC hatte sich in der Vergangenheit mehrfach grundsätzlich gegen den Einsatz von Wahlcomputern ausgesprochen, da diese das Wahlverfahren manipulierbar machten und dieses für den Bürger undurchschaubar werde. Erst im November 2007 hatte sich die Hamburger Bürgerschaft gegen den Einsatz des Digitalen Wahlstiftsystems entschieden, nachdem der CCC nachgewiesen hatte, dass das System unsicher ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Hansestadt allerdings bereits 2,4 Millionen Euro für Wahlstifte und Notebooks ausgegeben.