Einheitliche iTunes-Preise in ganz Europa

09.01.2008

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den kalifornischen Konzern Apple wegen unterschiedlicher Preis im iTunes Store eingestellt. Im Gegenzug wird Apple seine restriktive Preispolitik bei Musik- und Video-Downloads in Europa aufgeben.

Apple wolle innerhalb von sechs Monaten einheitliche Preise bei Musik- und Video-Downloads in ganz Europa einführen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Die EU-Kommission begrüßte die Ankündigung Apples und stellte ein Wettbewerbsverfahren gegen den Konzern wegen unterschiedlicher Preise beim Herunterladen von Musik aus dem iTunes Store ein.

"Wir sind für alle Lösungen, die es den Verbrauchern erlauben, beim Herunterladen von Musik von einem wirklichen Binnenmarkt zu profitieren", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Seit April im Visier der Kommission

Die Kommission hatte im April 2007 ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple eingeleitet. Eine britische Verbraucherorganisation hatte sich darüber beklagt, dass Briten für Musik aus dem iTunes-Angebot rund zehn Prozent mehr bezahlen müssen als Bürger anderer Länder.

Ultimatum an Musikkonzerne

Apple kündigte an, die Preise in Großbritannien nun auf europäisches Niveau senken zu wollen, und setzt dabei auch auf die Mitwirkung der Musikkonzerne.

Apple werde seine Geschäftsbeziehung zu Labels in Großbritannien überdenken, die nicht bereit seien, bei der Preissenkung mitzuziehen, hieß es in der Aussendung.

Während Musik-Downloads im iTunes Store in Großbritannien derzeit 79 Pence [1,05 Euro] kosten, zahlen Kunden in anderen europäischen Ländern 99 Cent pro Song. In den USA verlangt Apple für ein Lied 99 US-Cent, umgerechnet 67 Euro-Cent.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Wer im iTunes Store einen Titel herunterladen will, kann das derzeit nur in der Online-Filiale seines Heimatlandes tun. Kontrolliert wird das über die Adresse der Kreditkarte, mit der die Online-Artikel bezahlt werden.

Die nationalen Begrenzungen beim Kauf von Musiktiteln und Videos über das Internet hatte die EU-Kommission als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht bewertet.

Keine Absprachen mit Labels

In einer Mitteilung wies die EU-Kommission darauf hin, dass es keine Absprachen zwischen den Musikkonzernen und Apple über die Organisation des iTunes Store in Europa gegeben habe.

Apple hatte in der Vergangenheit mehrmals darauf verwiesen, dass es immer schon ein "paneuropäisches" Musikportal einrichten wollte, das Nutzern in allen EU-Mitgliedsstaaten offen stehe.

Für den Fall, dass die EU-Kommission Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätte, hätte Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verpflichtet werden können.

"EU-weit einheitliches Angebot schwierig"

Inwiefern die Kunden künftig aus dem gesamten europäischen Angebot des iTunes Store auswählen können, ist offen. Denn der Kommission zufolge muss Apple auch weiterhin die Urheberrechte der Länder beachten.

Wegen der Lizenzrechte der Musikanbieter - also vor allem EMI, Warner, Sony BMG und der zu Vivendi gehörenden Universal Music Group - sei es schwierig, ein EU-weit einheitliches Angebot zu schaffen.

Die EU-Kommission versucht seit längerem einen einheitlichen Markt für Online-Musik-, -Filme und -Spiele in Europa zu schaffen. Anfang Jänner kündigte Kroes in einer Mitteilung an, noch heuer eine möglichst einheitliche Regelung, die unter anderem eine gebietsübergreifende Lizenzierung von Inhalten vorsieht, durchsetzen zu wollen.

(futurezone | Reuters | dpa)