Schutzfristen vor EU-Parlament
In einem Änderungsantrag zu einem Bericht des EU-Parlaments zur Förderung der Kulturindustrie wird die Verlängerung von Schutzfristen für urheberrechtlich geschützte Werke empfohlen.
Am Dienstag soll im Kulturausschuss des Europäischen Parlaments über einen Bericht zur Förderung der Kulturindustrie abgestimmt werden. Laut der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation [EFF] wurde Ende vergangener Woche ein Änderungsantrag eingebracht, der die Aufnahme eines Passus in den Bericht vorsieht, der eine Verlängerung der Schutzfristen für urheberrechtich geschützte Werke vorschlägt.
Die Verlängerung der Fristen solle Künstler schützen, denen noch zu Lebzeiten Lizenzeinnahmen entgehen würden und sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber der USA ausgleichen, heißt es in dem Antrag, der laut EFF auf Lobbyistenbemühungen der Musikindustrie zurückgeht.
Längere Fristen in den USA
Der Änderungsantrag zielt offenbar auf die Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen ab, die in Europa derzeit mit 50 Jahren ab Veröffentlichung begrenzt sind. In den USA belaufen sich die Schutzfristen auf 95 Jahre nach Veröffentlichung der Aufnahme.
Britische Regierung gegen Verlängerung
Die britische Regierung hatte im vergangenen Juli eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen mit der Begründung abgelehnt, dass diese der Mehrzahl der Künstler nichts bringen würde und darüber hinaus zu höheren Kosten führen würde.
Zuvor hatte eine von der Regierung bestellte unabhängige Expertenkommission unter Führung des ehemaligen Chefredakteurs der "Financial Times", Andrew Gowers, eine entsprechende Forderung des britischen Musikindustrieverbandes BPI abgelehnt. Ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen sei nicht gegeben, hieß es.
Filtern des Internet-Verkehrs
Die Internet-Bürgerrechtsbewegung hatte bereits vor etwas mehr als einem Monat darauf aufmerksam gemacht, dass Lobbyistengruppen der Unterhaltungsindustrie auch eine Forderung nach dem Filtern von Inhalten durch Internet-Anbieter und die Sperre von Internet-Anschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen in den federführend vom französischen sozialistischen Abgeordneten Guy Bono erstellten Bericht des EU-Parlaments reklamieren wollten.
Der Bericht habe zwar keine gesetzgebende Wirkung, die Aufnahme solcher Empfehlungen in den Parlamentssbericht bereite jedoch den Boden für künftige gesetzliche Maßnahmen auf, heißt es in der EFF-Aussendung.