Hessen darf Wahlcomputer einsetzen
Antrag des CCC zurückgewiesen
Die umstrittenen Wahlcomputer der niederländischen Firma NEDAP dürfen bei der hessischen Landtagswahl an diesem Sonntag eingesetzt werden. Der hesssische Staatsgerichtshof wies laut Mitteilung vom Mittwoch einen Antrag zurück, mit dem Gegner der Wahlmaschinen deren Einsatz untersagen lassen wollten.
Der Chaos Computer Club [CCC] hatte eine entsprechende Klage wegen angeblich gravierender Sicherheitsmängel unterstützt. Der Staatsgerichtshof erklärte, prinzipiell könnten Bedenken gegen die Wahlcomputer erst nach der Wahl überprüft werden. Zuständig sei dafür das Wahlprüfungsgericht.
(dpa)