Nummernmitnahme droht Verzögerung
Die mobilkom und T-Mobile haben beim Verfassungsgerichtshof [VfGH] eine Beschwerde wegen datenschutzrechtlicher Bedenken und einen Antrag um Aufschiebung des Bescheids zur ab 16. Oktober vorgeschriebenen Einführung der mobilen Rufnummernmitnahme eingereicht.
Beide Mobilfunker versichern aber, dass sie trotzdem die Nummernmitnahme, die vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt einführen wollen.
Aufgrund der Beschwerde könnte der VfGH den Bescheid der Telekom-Regulierungsbehörde zur Einführung aufheben, zitiert die "Presse" den Rechtsexperten bei Hutchison 3G, Bernhard Wiesinger. Dies könnte zu einer Verschiebung von bis zu einem drei Viertel Jahr führen.
Die Rufnummernmitnahme erlaubt eine Mitnahme der Handynummern inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel.
Details der Nummernmitnahme fixiertMobilkom bekrittelt Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Bedenken seien nach wie vor nicht ausgeräumt, sagt die Mobilkom. Bei Privatkunden müssten für die Einleitung einer Rufnummernmitnahme nur Geburtsdatum und Handynummer genannt werden, bei Wertkartenkunden sogar nur die Rufnummer.
Dies sei punkto Datenmissbrauch "äußerst gefährlich" und für Kunden eine "heikle Situation", so Mobilkom-Sprecherin Elisabeth Mattes. Nur bei den Geschäftskunden sei eine Einigung darüber, dass zumindest auch die auf der persönlichen Handyrechnung aufscheinende Kundennummer bekannt geben muss, absehbar.
Die Beschwerde beim VfGH sei ein "rein formalrechtlicher Akt", der Einführungszeitpunkt der Rufnummernportabilität sei damit nicht in Gefahr, betont Mattes.
Absicherung für Haftung
Die Beschwerde gehe auf "anwaltliche Sorgfalt" zurück, zumal sich
die mobilkom - falls es im Zuge der Rufnummernportabilität
tatsächlich zu einem Datenmissbrauch komme - bezüglich
Haftungsfragen absichern müsse.
T-Mobile: Kostenfrage unzulänglich
Noch weitreichender sind die Bedenken bei T-Mobile.
Der gesamte Bescheid der Regulierungsbehörde über die Rufnummernportierung sei unprofessionell und weitgehend verfassungsrechtlich bedenklich, außerdem die Kostenfrage unzulänglich und zu Gunsten des Mitbewerbers mobilkom geregelt, so T-Mobile.
Deshalb habe man die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Der Telekomregulator hat die Einbringung der Beschwerde durch mobilkom und T-Mobile beim VfGH bestätigt. Auf die Einführung der mobilen Rufnummernportierung am 16. Oktober habe die Beschwerde aber "vorerst keinen Einfluss".