Nummernmitnahme-Start fix am 16.10.
Die mobile Rufnummernportabilität, die eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt, muss - wie vom Regulator vorgeschrieben - von allen Mobilfunkbetreibern mit 16. Oktober eingeführt werden.
Der Verfassungsgerichtshof [VfGH] habe dem von Mobilkom Austria und T-Mobile eingebrachten Antrag um Aufschiebung des Bescheids der Rufnummernmitnahme nicht statt gegeben, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Verfahren wegen Datenschutz-Bedenken
Angesichts der von mobilkom und T-Mobile ebenfalls beim VfGH
eingebrachten Beschwerde wegen datenschutzrechtlicher Bedenken werde
der VfGH indes ein "Vorverfahren" einleiten, um eine Entscheidung in
dieser Sache vorzubereiten, kündigte Neuwirth an.
Abwerbungsrisiko für alle Mobilfunker
Die Einführung der Rufnummernportabilität sei von "gewichtigem öffentlichem Interesse" und diene der "Herstellung eines chanchengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs", weil "bestehende Barrieren im Wechsel zwischen den Betreibern abgebaut" würden, argumentiert der VfGH.
Unverhältnismäßige Nachteile, die eine aufschiebende Wirkung rechtfertigen würden, würden nicht vorliegen.
Das Risiko der Abwerbung von Kunden gelte im Übrigen für jeden im Wettbewerb stehenden Betreiber und nicht nur für die Antragsteller mobilkom und T-Mobile.