11.10.2004

PORTABILITY

Weniger Gebühr für Rufnummernwechsel

Der Telekom-Regulator Georg Serentschy empfiehlt den österreichischen Mobilfunkbetreibern, die bei einem Kundenwechsel zu einem anderen Betreiber unter Mitnahme der Handynummer eine in der Branche als "Fluchtsteuer" bezeichnete Gebühr verlangen wollen, dem Kunden ein Entgelt von höchstens acht Euro zu verrechnen.

Als "Richtwert" würden zwölf Euro gelten, inklusive Umsatzsteuer und der Gebühr von vier Euro, die der Kunde für Basis-Informationen [so genannte NÜV-Infos] bezahlen muss, sagte Serentschy am Montag am Rande des Forum der alternativen Netzbetreiber [VAT].

Richtwert von zwölf Euro

Der Richtwert von zwölf Euro als Ersatz für den administrativen Aufwand orientiere sich an der im Markt üblichen Grundgebühr im Mobilfunk, so der Telekom-Geschäftsführer der Rundfunk und Telekomregulierungsbehörde RTR.

Mobilkom austria, T-Mobile und One hatten in den vergangenen Tagen angekündigt, im Zuge der per 16. Oktober einzuführenden mobilen Rufnummernmitnahme abspringenden Kunden eine Gebühr in Höhe von 20 bis 40 Euro verlangen zu wollen.