Feilschen um Nummernmitnahme-Gebühr
Wenige Tage vor der Einführung der Rufnummernmitnahme wird in Österreich noch immer über die finanziellen Details diskutiert.
So richtete Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] nun einen Appell an die Mobilfunkbetreiber, von den wechselwilligen Handykunden maximal zwölf Euro für die per 16. Oktober einzuführende Rufnummernmitnahme zu verlangen.
Die Mobilfunker zeigten sich davon allesamt unbeeindruckt und halten an einer Gebühr von 20 bis 40 Euro fest.
Die mobilkom austria müsse kaufmännisch kalkulieren und die "getätigten Investitionen finanzieren", so Sprecherin Ursula Novotny. T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck erklärte, man sei "über die staatliche Preisregelung aus der Hüfte überrascht".
Gorbach erklärte, die Betreiber sollten sich an die Empfehlung des Telekom-Regulators halten. Dieser hatte als Richtwert für die Abmeldegebühr ["Fluchtsteuer"] zwölf Euro inklusive der vier Euro für Abfrage der Basiskundendaten vorgeschlagen.
Weniger Gebühr für Rufnummernwechsel40 + 4 + 40 Euro = 84 Euro
Die Rufnummernmitnahme soll am Samstag, dem 16. Oktober, eingeführt werden und erlaubt Handykunden eine Mitnahme der Rufnummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel.
Mobilkom, T-Mobile und One wollen von wechselwilligen Kunden neben der Kundeninfo-Abfragegebühr von vier Euro [so genannte NÜV-Info] auch eine Abmeldegebühr zwischen 20 und 40 Euro verlangen.
Zusätzlich zur Abmeldegebühr und den NÜV-Info-Kosten erwartet wechselwillige Kunden beim neuen Betreiber meist auch noch ein Aktivierungsentgelt von rund 40 Euro.
Die Handynetzbetreiber rechtfertigen die Höhe der Abmeldegebühr mit den getätigten millionenschweren Investitionen in die Implementierung der Software für die Rufnummernmitnahme sowie mit Administrations- und Verwaltungskosten.
Details der Nummernmitnahme fixiertTKK greift bei "Abschreckung" ein
Am Freitag werden die Mobilfunker ihre Portierungsentgelte bekannt geben. Die Telekom Control Kommission [TKK] hat bereits angekündigt, sich diese Gebühren "sehr genau anzusehen".
Die TKK werde gegebenenfalls rasch "entsprechende Maßnahmen" setzen, um eventuelle Missstände abzustellen, sagte RTR-Sprecherin Daniela Andreasch.
Man habe laut Telekom-Gesetz die Möglichkeit, "Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen", wenn das Entgelt, das Handybetreiber den Kunden für die Portierung in Rechnung stellen, "abschreckend" sei.