15.10.2004

PORTIERUNG

Rufnummernmitnahme kann teuer werden

Ab Samstag müssen alle Mobilfunker die Rufnummernmitnahme, also die Mitnahme der Mobilfunknummer im Falle eines Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter, anbieten, ansonsten drohen Pönalezahlungen.

Bereits im Vorfeld gab es Querelen um die möglichen Portierungskosten, welche die einzelnen Anbieter von ihren Kunden beim Verlassen einfordern. Am Freitag wurden die endgültigen Forderungen bekannt gegeben.

So wird der größte Mobilfunker Österreichs, die mobilkom austria, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter zuzüglich zu den vom Regulator vorgeschrieben vier Euro "Beauskunftungsgebühr" 35 Euro für die Portierung verlangen.

Laut mobilkom-Pressesprecherin Ursula Nowotny sind damit die tatsächlichen Kosten, die sich anteilig an den Investitionskosten auf über hundert Euro belaufen sollen, dennoch bei weitem nicht gedeckt.

Tele.ring und "3" verlangen nichts

Sollte der Regulator die Gebühren für zu hoch befinden, sehen die Juristen der mobilkom derzeit keine Chance für die RTR, ein Senken der Gebühren zu verlangen. Im Fall des Falles müsste ein Zivilgericht über etwaige Klagen entscheiden, so Nowotny.

One und T-Mobile wollen ebenfalls 35 Euro bei einem Wechsel verlangen. T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck argumentiert, dass der Kunde auch bei einem Wechsel beim alten Anbieter technisch verhaftet bleibt und damit weiter Kosten anfallen würden, da die Gespräche geroutet werden müssten.

Tele.ring bleibt seinerseits bei seinem kostenlosen Umstiegsangebot für weggehende Kunden. Alleine die vier Euro Auskunftsgebühr fallen dort an. Wechselt ein Kunde von einem anderen Anbieter zu tele.ring, werden ihm die vom alten Betreiber verrechneten vier Euro bei tele.ring gutgeschrieben.

Auch der Anbieter "3" verlangt bei einem Wechsel abgesehen von den vier Euro kein zusätzliches Entgelt. Dort wird unter anderem mit einem "Willkommensbonus" gelockt.

Regulator gegen "Fluchtsteuer"

Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR beharrt darauf, dass für den Wechsel des Mobilfunkbetreibers bei Mitnahme der Rufnummer zum Abschied nur eine "Fluchtsteuer" von rund zwölf Euro verlangt werden darf.

Die RTR verweist darauf, dass laut Telekommunikationsgesetz 2003 [TKG] das Entgelt für den Nummernwechsel "nicht abschreckend" sein dürfe.

Sollte sich der Verdacht eines abschreckenden Betrages erhärten, werde die Telekom Control Kommission [TKK] ein Aufsichtsverfahren einleiten, erklärte RTR-Chef Georg Serentschy.

Darin werden die Betreiber aufgefordert, innerhalb eines Monates zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Würden die Mobilfunker "im Unrecht verharrren", dann würde ihnen über Bescheid vorgeschrieben, was sie zu tun hätten, so Serentschy.

Aussagen über die künftige Nutzung der Rufnummernmitnahme wollte Serentschy keine machen. Die EU-Kommission rechnet mit einer Portierungsrate in Europa von zwei Prozent durch die Rufnummernmitnahme, die TKK sieht sie früheren Angaben zufolge für Österreich unter ein Prozent.

Das Prozedere

Wer seine Nummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel behalten möchte, muss sich beim neuen Betreiber ausweisen und dort eine Ummelde-Vollmacht sowie eine Einverständniserklärung über die Datenübermittlung unterzeichnen.

Daraufhin fordert der neue Betreiber beim abgebenden Betreiber alle notwendigen Kundendaten an, die der alte Betreiber binnen 30 Minuten per Mail oder Fax übermitteln muss.

Nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.

Weil man bei "portierten" Nummern künftig das angewählte Netz nicht mehr an der Vorwahl erkennt, wird jedem "portierten Anruf" eine kostenlose Netzansage vorangeschaltet. Die Ansage kann auf Kundenwunsch auch abgeschaltet werden.