Mobilfunker bestreiten Preisabsprachen
Nun macht auch die Bundeswettbewerbsbehörde [BWB] gegen die von den drei größten österreichischen Mobilfunkbetreibern verrechnete "Fluchtsteuer" von 35 Euro für Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln und dabei ihre bisherige Rufnummer mitnehmen, mobil.
Ermittlungen wurden eingeleitet, bestätigte die Behörde einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Der Standard" von Montag.
Dass Mobilkom Austria, T-Mobile und One nun bis 29. Oktober Zeit haben zu erklären, warum alle drei zufällig die gleich hohe Summe verrechnen, wollte die BWB jedoch nicht bestätigen. Ein Zeitplan lasse sich derzeit nur schwer abschätzen, hieß es dazu heute.
Die Telekom-Control-Kommission [TKK] hatte vor wenigen Tagen ein Aufsichtsverfahren wegen vermuteter Verletzung des Telekommunikationsgesetzes 2003 gegen die drei größten Mobilfunker eingeleitet und erwogen, auch das Kartellgericht einzuschalten.
Weiter Zank um RufnummernmitnahmeBetreiber bestreiten Absprachen
Die Betreiber selbst bestreiten Absprachen und betonen, dass ihre Kosten eigentlich bei rund 100 Euro pro Wechselkunde liegen. Können die drei Mobilfunker den Verdacht der Behörde auf wettbewerbswidriges Verhalten jedoch nicht entkräften, kann die BWB beim Kartellgericht am Oberlandesgericht Wien Anzeige erstatten.
Laut TKK seien nur 12 statt 35 Euro gerechtfertigt, denn im Gesetz steht, dass der Betrag "nicht abschreckend" sein darf. 12 Euro würde sich laut TKK an den marktüblichen monatlichen Grundentgelten bei den Mobilfunkbetreibern orientieren.