Keine Empfehlung für DVB-H-Vergabe

gremium
08.02.2008

Der Rundfunkbeirat, ein beratendes Gremium der Medienbehörde KommAustria, gibt im Zusammenhang mit der Vergabe der Handy-TV-Lizenz [DVB-H] keine Empfehlung ab.

Mit diesem überraschenden Ergebnis endete Donnerstagabend eine Sitzung des Beirats. Brancheninsider hatten damit gerechnet, dass es von dem Gremium eine Empfehlung für das Bewerberkonsortium um Media & Broadcast geben werde.

Gleiche Chancen für alle

Tatsächlich gab es nun nach APA-Informationen einen einstimmigen Beschluss, keine Empfehlung abzugeben. Man wollte kein Präjudiz schaffen und im laufenden Vergabeverfahren beiden Bewerbern gleiche Chancen ermöglichen, war zu hören.

Der Rundfunkbeirat hat vor der Erteilung von Zulassungen Gelegenheit zur Stellungnahme. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von sechs Jahren ernannt werden. Demgemäß gelten derzeit drei Mitglieder als SPÖ-nah, drei als ÖVP-nah. Dass der Beschluss gegen eine Empfehlung einstimmig ausfiel, hat in der Geschichte des Rundfunkbeirats ebenfalls Seltenheitswert.

Die erste mündliche Verhandlung der zwei verbliebenen Bieterkonsortien um die heimische Handy-TV-Lizenz vor der Regulierungsbehörde RTR soll am 12. Februar stattfinden.

Zwei Konsortien übrig

Das Rennen um die DVB-H-Lizenz entscheidet sich vor der KommAustria zwischen der Media & Broadcast rund um den IT-Anbieter T-Systems, zu der auch die Mobilfunker "3" und One gehören, sowie dem Bieterkonsortium Mobile TV Infrastruktur GmbH hinter dem unter anderem die Verlagshäuser der Styria Medien AG, der Tiroler Moser Holding und das Vorarlberger Medienhaus stehen.

Doch noch Zusammenschluss?

Um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, führen die beiden verbliebenen Bewerber derzeit Gespräche, um in letzter Minute noch ein gemeinsames Konsortium zu gründen. Auch eine Einbindung der von der KommAustria bereits ausgeschiedenen ORF-Sendetechniktochter ORS scheint dabei möglich.

Neben der ORS hatte die KommAustria auch die Telekom Austria aus dem Lizenzierungsverfahren ausgemustert, weil die Behörde die gesetzlichen Bewerbungsvorgaben durch die ORS und die Telekom nicht erfüllt sah.

(APA)