Konsumentenschützer mahnen studiVZ ab
AGBs erlauben personalisierte Werbung über E-Mail, SMS und Telefon.
Neuer Ärger um die Datenschutzregeln bei studiVZ in Deutschland: Der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] hat die Betreiber des deutschen sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält. Eine studiVZ- Sprecherin bestätigte am Mittwoch den Eingang der Abmahnung und erklärte, die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben. In dem Online-Netzwerk können Nutzer ein Profil anlegen, um sich mit Gleichgesinnten und Freunden auszutauschen.
Erstellung von Nutzerprofilen
Die Verbraucherschützer monieren unter anderem, dass studiVZ die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht. Zum Beispiel lasse sich studiVZ genehmigen, ein Nutzungsprofil zu erstellen und für gezielte Werbung zu verwenden. "Es ist zwingend erforderlich, dass die Verbraucher bei so etwas bewusst zustimmen", betonte Elbrecht. Sie forderte, die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abzufragen.
Die Juristin kritisierte zudem, dass Nutzer der Datenschutzerklärung zunächst zustimmen müssen und erst im Nachhinein manuell die Verwendung von Daten für Werbezwecke ablehnen können. Auch konkretisiere das Unternehmen nicht, über welches Medium es Werbung verschickt. "Wie es derzeit in der Datenschutzerklärung steht, ist auch Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erlaubt."
Personalisierte Werbung
Die Tochterfirma des deutschen Medienkonzerns Holtzbrinck hatte im Dezember ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] verändert, um die persönlichen Angaben der Mitglieder und Nutzungsprofile für personalisierte Werbung verwenden zu können. Teilnehmer konnten ihre Konten nicht weiternutzen, ohne den neuen Konditionen zuzustimmen.
(dpa)