Wirtschaft: "Misstrauen gegen SPG bleibt"

14.02.2008

Den laut Medienberichten für Freitag zu erwartenden Erlass des Innenministeriums, der Unklarheiten bei der Durchführung der Handyortung im Sicherheitspolizeigesetz [SPG] beseitigen sollte, habe man nicht zu sehen bekommen, heißt es aus der Wirtschaftskammer. Den Erlass hätten Beamte für Beamte erstellt, die Provider seien nur "angehört" worden.

"Wir haben diesen Erlass, der Freitag ergehen soll, bis jetzt nicht zu sehen bekommen", sagte Andreas Ney vom Fachverband Telekommunikation und Rundfunk der Wirtschaftskammer auf Anfrage von ORF.at am Mittwochabend.

Davon, dass der Erlass "in Absprache mit Mobilfunkbetreibern und Wirtschaftskammer beschlossen worden" sei, wie das am Mittwoch in Medienberichten dargestellt worden sei, könne also keine Rede sein.

Interne Dienstanweisung

Bei diesem Erlass handelt es sich um nicht viel anderes als um eine interne Dienstanweisung im Innenministerium. Sie wird von Beamten für Beamte erstellt, die Mobilfunker und Kammer wurden im Rahmen von Expertenrunden lediglich gehört.

Das war nötig, denn die von allen Seiten kritisierte Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes ist neben der denkwürdigen Art ihrer Verabschiedung noch dazu unpräzise formuliert und daher dehnbar in der Auslegung.

Kostenlos und unverzüglich

Bei "Gefahr im Verzug" ist die Polizei seit 1. Jänner berechtigt, unverzüglich Auskunft über die momentanen Standortdaten eines Mobiltelefons sowie den Inhaber einer temporären IP-Adresse zu eruieren. Zweiteres ist dabei sogar kostenlos.

Wie die SPG-Novelle erst am Innenausschuss vorbeigeschleust, dann 24 Stunden vor Verabschiedung noch in einem wichtigen Punkt verändert und schließlich als letzter Punkt der letzten Tagesordung vor der Weihnachtspause um 23.50 Uhr verabschiedet wurde, ist in den verlinkten Berichten unten nachzulesen.

Die "Gefahrensitutation"

In diesen "Expertenrunden" im Ministerium sei man eben zur Klärung offener Grundsatzfragen, was unter einer "Gefahrensituation" genau zu verstehen sei, zusammengetroffen, sagt Ney.

Dabei sei man ebenso wenig zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen wie bei der Definition von "Unverzüglichkeit".

Handydiebstahl

Die Provider würden keinen ständig besetzten kostenlosen Journaldienst von Technikern zur Peilung von Handystandorten und Beauskunftung temporärer IP-Adressen einrichten, das habe man den Ministerialvertretern seitens der Wirtschaft klargemacht.

Besonders dann, wenn der Begriff "Gefahrenabwehr" zur Anfrage nach Standortdaten laut § 53 des Sicherheitspolizeigesetzes benutzt werde, wie geschehen, um bei einem Handydiebstahl zu ermitteln.

"Befürchtungen berechtigt"

Die erste Praxis in der Anwendung des Sicherheitspolizeigesetzes habe gezeigt, "dass unsere Befürchtungen berechtigt sind".

Was die IP-Adressen angehe, so wurde im Jänner 2008 wegen "Gefahr im Verzug" von der Polizei die Beauskunftung einer dynamischen IP-Adresse vom Juli 2007 verlangt.

Antike IP-Adressen

Die Wirtschaft habe hingegen sehr deutlich gemacht, dass man unter "Gefahr im Verzug" und Paragraf 53 SPG einen anderen Zeitrahmen verstehe, sagt Ney: "Anfragen der Polizei nach IP-Daten, die älter als 48 Stunden sind, werden nicht beantwortet."

Die betroffenen Unternehmen würden genaue Statistiken führen und sie bei der nächsten Expertenrunde im April vorstellen.

"Das Misstrauen bleibt"

Auch seitens des Innenministeriums sei Interesse daran bekundet worden, meint Ney, "aber vertrauensbildend war das alles nicht. Das Misstrauen bleibt."

(futurezone | Erich Moechel)