Höchstgerichtsurteil zur VDS im März

DEUTSCHLAND
14.02.2008

Vorratsdatenspeicherung weiter in der Kritik

Das deutsche Bundesverfassungsgericht will seine mit Spannung erwartete Eilentscheidung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung [VDS] rasch verkünden. "Wir beabsichtigen, noch im März zu entscheiden", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am späten Mittwochabend in Karlsruhe. Nähere Angaben dazu machte er nicht.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] und der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, nach dem alle Telefon-, Internet- und Handyverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen.

Die Kläger sehen darin eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Mittlerweile haben auch Abgeordnete der Grünen Verfassungsklage eingereicht. Das Gesetz war im Jänner in Kraft getreten.

Die Bearbeitung des Verfahrens hatte sich verzögert, weil wochenlang unklar war, welche Richter für den Fall zuständig sind. Die Frage war, ob der Schwerpunkt der Bearbeitung auf Fragen des Datenschutzes oder auf Europarecht gelegt wird, da das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf eine europäische Richtlinie zurückgeht.

Nun ist in der Hauptsache der als liberal geltende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem zuständig, der Fokus der Entscheidung wird damit auf Fragen des Datenschutzes gelegt. Hoffmann-Riem scheidet jedoch Ende März aus Altersgründen aus dem Amt. Das Hauptsacheverfahren wird dann sein Nachfolger bearbeiten.

(Reuters)