EU will Schutzfristen verlängern

14.02.2008

Die EU-Kommission will die Schutzfristen für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre verlängern. Ein entsprechender Vorschlag von EU-Binnenmarktkommissar Charles McCreevy soll noch vor der Sommerpause eingebracht werden.

Wenn nichts unternommen werde, würden in den kommenden zehn Jahren Tausende europäischer Künstler, die in den späten 50ern und 60ern Tonträger aufnahmen, ihre Lizenzeinnahmen verlieren, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission vom Donnerstag. "Ich mache mir keine Sorgen um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour", sagte McCreevy. "Wir reden hier über Tausende von anonymen Studiomusikern."

McCreevy will die Schutzfristen von Musikern und Sängern nun an jene von Komponisten heranführen. Die genießen Urheberschutz für ihre Arbeiten während ihres ganzen Lebens und 70 Jahre darüber hinaus. Noch vor dem Sommer soll der Kommission einen entsprechender Vorschlag zur Annahme unterbreitet werden.

McCreevys Vorschlag werde auch eine Regelung vorsehen, wonach Tonträgerhersteller, die von der Vermarktung in der verlängerten Schutzfrist keinen Gebrauch machen, den Künstlern die Aufnahmen freigeben müssen, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.

McCreevy will auch die Frage der Urheberrechtsabgaben für Privatkopien neu prüfen. "Dabei kann es in keinem Fall darum gehen, den Anspruch der Rechteinhaber auf eine Entschädigung für privates Kopieren infrage zu stellen", stellte der EU-Kommissar in einer Aussendung klar.

Ablehnung im EU-Parlament

Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hatte vor kurzem bei einer Abstimmung über einen Bericht zur Förderung der Kulturindustrie einen Änderungsantrag abgelehnt, der eine Verlängerung der Schutzfristen für Tonaufnahmen vorsah.

Im Juli 2007 hatte sich auch die britische Regierung gegen eine Verlängerung der Schutzfristen auf 70 Jahre ausgesprochen. Eine solche Verlängerung würde zu höheren Kosten führen und der Mehrzahl der Künstler nichts bringen, sagte ein Regierungssprecher damals.

Musikkonzerne fordern Verlängerung

Lobbyistengruppen der Musikindustrie kämpfen seit Jahren für eine Verlängerung der Schutzfristen. Dabei verweisen sie gerne auf die USA, wo sich die Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 95 Jahre beläuft.

Die Musikkonzerne befürchten in den nächsten Jahren Einnahmeverluste in Milliardenhöhe. Frühe Beatles-Aufnahmen werden etwa in Europa nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung im Jahr 2013 frei verfügbar sein.

Kritiker meinen jedoch, dass die Verlängerung der Urheberrechte keine Innovationen fördere, sondern nur die Pfründe der Medienkonzerne schütze.

(futurezone | dpa)