15.11.2004

ÖSTERREICH

ARGE Daten warnt vor Klagewelle

Die ARGE Daten warnt vor einer Klagewelle im Umfeld von Musik-Downloads.

Zitiert wird ein Fall aus Oberösterreich, wo eine Person mit der Aufforderung konfrontiert wurde, wegen angeblichen Bereitstellens von mehr als 2.000 Musikdateien eine Abstandszahlung von über 4.000 Euro zu leisten. Laut der ARGE Daten handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall.

Wie der Anwalt ausführt, hatte er die Personendaten vom Internetprovider des Benutzers erhalten. Begründet wurde die "Urheberrechtsverletzung" damit, dass es dem Anwalt gelungen war vom persönlichen Gerät des Benutzers mehrere, namentlich angeführte Musikdateien downzuloaden.

"Auf derartige Abmahn-Forderungen sollte keinesfalls eingegangen werden, keinesfalls sollte irgendein Betrag bezahlt werden oder eine Unterlassungserklärung unterfertigt werden", so die ARGE Daten.

Verkehrsdaten weitergeben

Die Auswertung von Verkehrsdaten und die Weitergabe des ausgewerteten Ergebnisses an Dritte ist bei privater Internetnutzung laut ARGE Daten in jedem Fall unzulässig. Ausschliesslich auf Anordnung des Gerichts oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen dürften diese Daten bekannt gegeben werden.

Die IFPI warnt in einer Aussendung ihrerseits vor dem "teuren Rat" der ARGE Daten. Jedem mutmaßlichen Täter werde zuerst eine außergerichtliche Einigung angeboten, nur im Falle einer Ablehnung leite die IFPI ein Gerichtsverfahren ein.

Die Empfehlung der ARGE Daten, auf Vergleiche nicht einzugehen, könne daher teuer zu stehen kommen. Allein Anwalts- und Gerichtsgebühren im Fall eines Gerichtsverfahrens könnten den Betrag von 10.000 Euro weit übersteigen.

Sollte dem Auskunftsanspruch davor nicht Folge gelistet werden, würde die IFPI nicht zögern das erforderliche Strafverfahren einzuleiten, die zusätzlichen Kosten müsse der User tragen.

In Österreich sind zum Thema Urheberrecht und Musikindustrie mehrere Organisationen [IFPI, LSG, VBT, Phononet Austria GmbH] tätig, die laut ARGE Daten "'zufällig' alle auf derselben Postadresse beheimatet" sind.

Rechteklärung

Der ARGE Daten selbst ist nach eigenen Angaben kein österreichischer Fall bekannt, in dem Privatpersonen wegen Internetdownloads tatsächlich vor Gericht kamen.

In diesem Fall könnte ein für allemal geklärt werden, was Privatpersonen alles dürfen - "was wesentlich mehr ist, als die Musikindustrie behauptet", so die Organisation in einer Aussendung.