Nokia will Subventionen behalten
Nokia hat am Dienstag in einer Stellungnahme die Rückforderung von Subventionen in Millionenhöhe zurückgewiesen.
Im Streit über die Subventionen für Nokia hat der finnische Handyhersteller am Dienstag eine ausführliche Stellungnahme beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Das rund 40 Seiten starke Papier sei am Dienstagnachmittag bei der landeseigenen NRW.Bank eingegangen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Düsseldorf.
Das Land fordert 41 Millionen Euro Subventionen zurück, weil Nokia in Bochum weniger Arbeitsplätze als vereinbart geschaffen haben soll. Nokia wies dies erneut zurück und bekräftigte in der Stellungnahme, es seien alle Auflagen erfüllt worden. Die Anforderungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen seien sogar übertroffen worden.
Die Rückforderung von Subventionen habe daher keine Aussicht auf Erfolg. "Unsere Juristen werden sich das jetzt ansehen", hieß es in Düsseldorf.
Nokia will sein Werk in Bochum mit 2.300 Festangestellten und 1.000 Leiharbeitern aus Kostengründen schließen. Die Ankündigung des Handyriesen hatte in Deutschland auch eine Debatte über die EU-Förderpolitik ausgelöst, da der Verdacht bestand, Nokia könnte von EU-Hilfen profitiert haben.
EU: Keine Subventionen im Osten
Die EU-Kommission bekräftigte unterdessen in einem Schreiben an die deutsche Bundesregierung, den Bau neuer Nokia-Werke in Ungarn und Rumänien nicht mit Mitteln aus EU-Strukturfonds gefördert zu haben.
Vor allem das rumänische Werk soll weite Teile der Produktion des vor der Schließung stehenden Nokia-Standorts in Bochum übernehmen.
Die EU-Kommission habe zudem versichert, dass auch vor dem EU-Beitritt Rumäniens keine Mittel aus den Töpfen der Union in den Standort Cluj geflossen seien, teilte der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte am Dienstag unter Berufung auf ein Schreiben der Brüsseler Behörde mit.
Nun müsse noch gemeinsam mit der EU-Kommission geklärt werden, ob aus nationalen Kassen der beiden Länder Hilfen an Nokia geflossen seien. Diese müssten aber von den EU-Wettbewerbsbehörden genehmigt werden.
(dpa | Reuters)