Neue Regeln für Österreichs Breitband
Der Breitbandmarkt in Österreich wird künftig nach regionalen Kriterien neu geregelt. Die Telekom Austria gilt nun zwar als marktbeherrschend, soll aber in Gebieten mit hoher Wettbewerbsintensität nicht mehr reguliert werden.
Wie die heimische Telekomregulierungsbehörde [RTR] am Mittwoch in einer Aussendung bekanntgab, sollen für den heimischen Vorleistungsmarkt für den Breitbandinternet-Zugang künftig neue Regeln gelten.
Ein entsprechender Maßnahmenentwurf sei am Montag verabschiedet worden. Dieser sieht vor, die Telekom Austria [TA] auf diesem Markt grundsätzlich als marktbeherrschend zu stellen.
"Bestehende Wettbewerbsprobleme"
Zur Bekämpfung "bestehender Wettbewerbsprobleme" würden ihr neue Regulierungsinstrumente auferlegt, gleichzeitig werde die TA erstmals auf diesem Markt teilweise auch von der Regulierung ausgenommen, so die RTR.
Je nach Wettbewerbsintensität wird Österreich dafür neu aufgeteilt: Ballungsräume und dicht besiedelte Gebiete, in denen neben der TA und einem Kabelnetzbetreiber meist auch noch ein oder mehrere Unternehmen ["Entbündler"] existieren, die breitbandige Zugänge zum Internet anbieten, und wo die Wettbewerbsintensität vergleichsweise hoch sei, werden laut Bescheidentwurf als "Gebiet 1" definiert.
Keine Regulierung bei Wettbewerb
In diesem Gebiet, das etwa 55 Prozent aller festnetzgebundenen Breitbandanschlüsse umfassen soll, soll die TA künftig de facto nicht mehr reguliert werden.
In vorwiegend dünn besiedelten Gebieten ["Gebiet 2"] hingegen, wo die TA oft der einzige Betreiber ist oder mit nur einem weiteren Anbieter konkurriert, wird die TA als marktbeherrschend eingeteilt und muss die im Maßnahmenentwurf definierten weitergehenden Auflagen erfüllen und ihren Mitbewerbern den Zugang zu ihrer Infrastruktur ermöglichen. Die Tarife für Endkunden aller Internet Service Provider bleiben auch weiterhin unreguliert.
Die Regulierungsinstrumente im Detail:
Konsultation bis 18. März
Der von der TKK zur Konsultation gestellte Maßnahmenentwurf entspreche der ökonomischen Realität und der Intention der Europäischen Kommission, die Ex-ante-Regulierung des Telekommunikationssektors schrittweise unter die Aufsicht der Wettbewerbsbehörden zu stellen, so die RTR in ihrer Aussendung.
Für die Regulierungsbehörden bedeutet das hinkünftig eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde. Der Maßnahmenentwurf der TKK wird öffentlich konsultiert. Stellungnahmen können bis zum 18. März eingebracht werden.
Mit einem endgültigen Beschluss sei im Laufe des März zu rechnen.