EU-Datenschutz auf dem Prüfstand
Beim heutigen Treffen der EU-Innen- und -Justizminister wird der neue Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten [Data Retention] im Bereich Telekom und Internet wieder auf der Agenda stehen.
Dazu wird eine überarbeitete Version des umstrittenen Entwurfs vorgelegt, der von der IT-Wirtschaft wie von Datenschützern gleichermaßen abgelehnt wird. Daneben soll auch über die Einführung von biometrischen Merkmalen in EU-Reisepässen abgestimmt werden.
Anfang dieser Woche hatte die Datenschutzbeauftragten der EU festgestellt, dass der Entwurf der Europäischen Konvention für Menschenrechte widerspreche [Artikel 8]. Die Datenschützer berufen sich dabei auf einen Spruch des EU-Gerichtshofes [EuGH], der drei Kriterien für die Überwachung des Telekom- und Internet-Verkehrs definiert hat.
Erstens muss ein legaler Grund - also eine Straftat - für eine Anordnung der Überwachung vorliegen. Zweitens muss die Überwachung einem demokratisch Rechtsstaat angemessen sein und drittens ein bestimmter, auch zeitlich definierter Zweck verfolgt werden. Keines dieser drei Kriterien werde vom bestehenden Entwurf erfüllt.
Die Position der "Article 29 Data Protection Working Party" vom 15.11.2004Was vorgesehen wird
Der vor allem in der EU-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität entstandene Entwurf sieht eine europaweite Speicherpflicht für sämtliche Verkehrsdaten [Logfiles] aus allen Netzen vor.
Die Mindestdauer der Speicherung dieser Daten - wer mit wem telefoniert, faxt, chattet, mailt, in Foren postet etc. - soll ein Jahr betragen.
Die Höchstdauer von drei Jahren könne auch überschritten werden, wenn das im nationalen Interesse notwendig und mit dem Betrieb einer demokratischen Gesellschaft vereinbar sei, heißt es in Artikel 4, Absatz 1.
Details und HintergründeDas sagt die Wirtschaftskammer
Der Entwurf sei aus "datenschutzrechtlicher und kostenrechnerischer Sicht fragwürdig" und deshalb "in seiner Gesamtheit abzulehnen", hieß es in einer Stellungnahme der WKÖ an den Rat der Union.
Kritisiert wurde nicht nur die geplante Überwälzung der enormen Kosten auf die Netzbetreiber, sondern auch die unvermeidlich folgende Preiserhöhung zur Finanzierung der neu zu erstellenden Überwachungsarchitektur samt Hochrüstung der Speichersysteme.
Die Position der WKÖ