22.11.2004

ÖSTERREICH

IFPI zieht erste Klage-Bilanz

Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft, die IFPI Austria, hat nach einem Monat "Aktion scharf" nun eine erste Bilanz gezogen.

Von den mehr als 100 Verfahren gegen österreichische Musikanbieter in Tauschbörsen wurden bisher 14 außergerichtlich beigelegt, wobei sich die ertappten Filesharer unter anderem zur Zahlung von jeweils bis zu 4.000 Euro Kosten- und Schadenersatz verpflichtet haben.

Zudem mussten sich die des Uploads Beschuldigten in den außergerichtlichen Einigungen zur Löschung der illegalen Musikdateien, zu Verschwiegenheit und zur Unterlassung der weiteren gesetzwidrigen Verbreitung von Musik im Internet verpflichten.

"Verbreitung großer Anzahl Musikfiles"

Allen Fällen lägen "gravierende Urheberrechtsverletzungen durch die illegale Verbreitung einer großen Anzahl von Musikfiles im Internet zu Grunde", so der Verband.

Bei einem bekannt gewordenen Fall aus Oberösterreich wurde wegen Bereitstellens von mehr als 2.000 Musikdateien eine Abstandszahlung von über 4.000 Euro verlangt.

Genaue Zahlen, wie viele Dateien sich durchschnittlich auf den Rechnern der belangten Nutzer befanden, wollte die IFPI gegenüber futurezone.ORF.at nicht nennen.

Grundsätzlich habe man zuerst die Großanbieter im Visier, so IFPI-Sprecher Thomas Böhm. Jedoch beginne der Rechtsbruch schon bei einem Musiktitel.

Täterprofil: Männlich, 20 bis 40 Jahre

Bei den rechtlich belangten Tauschbörsen-Usern handle es sich mehrheitlich um Männer zwischen 20 und 40 Jahren mit Breitband-Anschluss und Flat Rate.

Die typische Reaktion der Erwischten lautete laut IFPI: "Natürlich haben wir gewusst, dass es illegal ist, aber wir haben nicht damit gerechnet, erwischt zu werden."

Das zeige, dass die Info-Kampagnen der IFPI Früchte tragen und das Unrechtsbewusstsein erhöht haben. Die seit Anfang 2003 laufende Informationskampagne werde daher fortgesetzt. Mit Instant Messages werden österreichische File-Sharer direkt angesprochen und abgemahnt.

Upload verboten, Download umstritten

Das Anbieten in Tauschbörsen ist laut österreichischem Urheberrecht verboten.

Das Gesetz besagt, dass ein Werk mit Hilfe der Privatkopie nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden darf [§ 42 UrhG].

Zum Download geschützter Werke ohne Erlaubnis des Rechteinhabers findet sich im Urheberrecht keine eindeutige Regelung. Die Rechtslage ist hier unter Juristen umstritten, ein klärendes Urteil wird daher mit Spannung erwartet.

Die Debatte über die Rechtmäßigkeit des Downloads ist für die Masse der Tauschbörsen-User jedoch gar nicht relevant, da diese meist nicht zwischen Up- und Downloads unterscheiden.