SPG-Petition soll vor Innenausschuss
Am Mittwoch soll die Petition der Initiative für den Schutz gegen den Überwachungsstaat gegen das novellierte Sicherheitspolizeigesetz [SPG] Nationalratspräsidentin Barbara Prammer [SPÖ] übergeben werden. 24.000 Bürger haben die Petition unterzeichnet.
Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz sieht die Koalitionskrise als Chance in seinem Kampf gegen das SPG. Die von Pilz unterstützte "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat", die unter anderem von der Österreichischen Richtervereinigung und mehreren Hochschullehrern getragen wird, hat schon über 24.000 Unterschriften bekommen und soll am Mittwoch Prammer übergeben werden. Im Innenausschuss hofft Pilz auf eine rot-grün-blaue Mehrheit zur Änderung des Gesetzes.
Der Weg durch die Ausschüsse
Die Petition kommt zunächst in den Petitionsausschuss und soll von dort dem Innenausschuss zugeteilt werden, wo dann noch vor dem Sommer das Gesetz geändert werden könnte, sagte Pilz am Montag.
Der Innenminister und die Spitzen der Polizei dürften die jetzt geplanten Vollmachten nicht bekommen. Der richterliche Vorbehalt müsse wieder eingeführt werden und Handy- und Internet-Überwachungen nur noch mit richterlicher Erlaubnis vorgenommen werden, sagte Pilz.
Er glaube, dass die SPÖ "den Fehler" eingesehen habe und es einen "Umdenkprozess" gebe, so Pilz, der Signale für eine Zustimmung sowohl von der SPÖ als auch von der FPÖ erhalten haben will. Auf seiner Seite sieht der Grüne auch Justizministerin Maria Berger [SPÖ]. "Hilfreich" könne auch der Koalitionsstreit sein.
Die Initiative
Das am 6. Dezember 2007 auf Initiative der Sicherheitssprecher von SPÖ und ÖVP novellierte SPG erlaubt der Polizei, ohne richterliche Kontrolle bei "Gefahr im Verzug" die Standorte von Mobiltelefonen bei Handynetzbetreibern abzurufen sowie die persönlichen Daten von Inhabern temporärer IP-Adressen bei deren Providern abzufragen.
Innenministerium vs. Pilz
Das Innenministerium befürwortet die SPG-Novelle weiterhin. "Was bisher schon bestehende und erlaubte Praxis war, wurde mit der SPG-Novelle detailliert und präzise im Gesetz festgehalten", sagte Michaela Huber, Sprecherin von Innenminister Günther Platter [ÖVP], auf Anfrage von ORF.at. "Das neue SPG und der dazu ergangene Erlass schaffen mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Klarheit für Bürger, Polizei und Telekomunternehmen."
Huber griff Pilz an: "Ich darf Herrn Abgeordneten Peter Pilz gern auch zum hundersten Mal die Fakten mitteilen: Erstens: Wenn die Polizei gegen verdächtige Straftäter ermittelt, braucht es immer einen richterlichen Beschluss, um die Standortdaten des Verdächtigen festzustellen. Das war so und das bleibt auch so. Und zweitens: Ein Abhören ist nach dem SPG nicht möglich. Wer das behauptet, verbreitet bewusst Falschinformation."
Kritik seitens der Wirtschaftskammer
Das SPG ermöglicht es der Polizei, bei "Gefahr im Verzug" ohne richterlichen Beschluss schnell Handy-Standortdaten und IP-Adressen von Kommunikationsdienstleistern abzufragen.
Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben von Mitte Februar in einer Dienstanweisung an die Polizeibeamten präzisiert, unter welchen Umständen und von welchen Dienststellen Anfragen gemäß SPG an die Provider gestellt werden dürfen. Das Gesetz selbst wurde nicht geändert. Die Wirtschaftskammer hat das Gesetz wiederholt als unpräzise kritisiert.
Der Mobilfunkprovider T-Mobile verzeichnete nach eigenen Angaben im Jänner, dem ersten Monat nach Inkrafttreten des neuen SPG, insgesamt 63 Anforderungen von Handy-Standortpeilungen durch die Polizei. Klaus Steinmaurer, Justiziar von T-Mobile, hat am 12. Februar angekündigt, die SPG-Novelle vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Auch die Grünen haben eine entsprechende Klage angekündigt. Termine dafür nannten bisher weder T-Mobile noch die Grünen.
Neues Abfrageformular aufgetaucht
Die Bürgerrechtsorganisation Quintessenz hat am Montag das nach ihren Angaben aktuell von der Polizei für Handystandortabfragen gemäß SPG verwendete Fax-Formular veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber der von den Grünen unlängst an die Öffentlichkeit gebrachten ersten Version sind minimal.
(futurezone | APA)