07.12.2004

ENDGÜLTIG

Regulator legt "Fluchtsteuer" fest

Nach wochenlangen Streitereien in der Mobilfunkbranche um die Höhe der Abmeldegebühr bei der Handy-Rufnummernmitnahme wird die Telekom Control Kommission [TKK] am 20. Dezember in einer endgültigen Entscheidung die Gebühr in einer Höhe von unter 20 Euro festlegen.

Konkret könnte die Gebühr künftig 19 Euro betragen, zusammengesetzt aus einer Abmeldegebühr von 15 Euro und einer Gebühr von vier Euro für die Basiskundendaten-Abfrage [so genannte NÜV-Info].

Mobilkom, T-Mobile und One hatten seit der Einführung der Rufnummernportabilität Mitte Oktober von Kunden, die den Betreiber wechseln und dabei ihre Rufnummern mitnehmen wollen, eine Abmeldegebühr in der Höhe von 35 Euro verlangt.

Betreiber einverstanden

Auch der Telekom-Regulator, der eine Gebühr von zwölf Euro für angemessen und 35 Euro für zu hoch hält, hatte diesbezüglich ein Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes [TKG] gestartet.

Der Behörde liegen nun "von einzelnen Betreibern" Absichtserklärungen vor, dass sie mit der vom Regulator geforderten Reduktion der Gebühren einverstanden seien, hieß es aus der RTR.

In den vergangenen Wochen hatten die Mobilfunkbetreiber hinter den Kulissen intensiv über eine Einigung verhandelt, der letztendlich aber nicht alle Betreiber zugestimmt hatten.

Eine Einigung in der Branche wäre wünschenswert gewesen, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, hieß es heute aus der RTR. Rechtlich gesehen sei eine Brancheneinigung aber unerheblich, da die TKK in ihrer Sitzung am 20. Dezember die Gebühr endgültig festlegen werde.