SPD: Computerschutz ins Grundgesetz
Während die SPD das neue Grundrecht auf "Unverletzlichkeit des Computers" in Verfassungsrang heben würde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] die Online-Durchsuchung so schnell wie möglich in ein Gesetz gießen.
Der innenpolitische Sprecher der deutschen Sozialdemokraten, Dieter Wiefelspütz, hat sich dafür ausgesprochen, das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von Computern in das Grundgesetz aufzunehmen.
Im rbb-Rundfunk sagte Wiefelspütz am Donnerstag, das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil zur verdeckten Online-Durchsuchung von Computern ein bisher ungeschriebenes Grundrecht entwickelt: "Vor 20 Jahren hatten wir noch kein Internet. Und ich fände es gut, dass diese besondere Entwicklung in den geschriebenen Text unseres Grundgesetzes eingefügt wird."
Auch CDU ist zufrieden
Wiefelspütz sagte, das Urteil sei so überzeugend, dass sowohl Kritiker als auch Befürworter von Online-Durchsuchungen zufrieden sein könnten. "Es schafft Rechtsfrieden in dieser wichtigen, streitigen Angelegenheit, weil es so ausgewogen ist."
Das Karlsruher Urteil hat nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, den Weg für die Umsetzung der Pläne des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble zur Online-Durchsuchung freigemacht. "Was wir als Gesetzentwurf formuliert haben, kann jetzt Recht werden", sagte er im WDR.
Schäuble: "Vor der Sommerpause"
Schäuble will die gesetzliche Regelung zu Online-Durchsuchungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig unter Dach und Fach bringen. "Das Ziel ist, das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris am Donnerstag in Berlin.
Auf Arbeitsebene gebe es an diesem Donnerstag ein Treffen, teilten Innen- und Justizministerium mit. Das Urteil der Verfassungsrichter sieht hohe Hürden für Online- Durchsuchungen vor. Sie sollen nur bei existenziellen Bedrohungslagen unter bestimmten Bedingungen möglich sein.
Richter muss "Gefahr im Verzug" bestätigen
Auch im neuen BKA-Gesetz wird Schäuble nach dem Urteil des Höchstgerichts Änderungen vornehmen müssen. So ist eine Eilanordnung durch den BKA-Präsidenten bei "Gefahr im Verzug" - damals noch im geplanten Paragrafen 20k enthalten - nun nicht mehr zulässig, weil nur ein Richter die Anordnung treffen darf.
Im novellierten österreichischen Sicherheitspolizeigesetz [SPG] definiert hingegen die Polizei selbst, wann "Gefahr im Verzug" ist. Kritiker der SPG-Novelle sehen darin eine Verletzung der Gewaltenteilung.
Außerdem müssen im neuen deutschen BKA-Gesetz möglicherweise die Vorschriften zum Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" nachjustiert werden. Allerdings hat Karlsruhe eingeräumt, das Kopieren von sehr persönlichen und intimen Daten sei "praktisch unvermeidbar". Der Schutz Betroffener muss durch strikte Löschungspflichten und Verwertungsverbote sichergestellt werden.
(AP | dpa | futurezone)