VDS-Verfassungsbeschwerde eingereicht
34.443 Vollmachten
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] hat am Freitag seine "Massen-Verfassungsbeschwerde" gegen den EU-Überwachungsplan beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Insgesamt haben 34.443 Bürger der Organisation ihre Vollmacht gegeben, sich vom AK Vorrat vor dem Höchstgericht vertreten zu lassen. Der für den AK-Vorrat-Anwalt Meinrad Starostik eingereichte Schriftsatz umfasst 331 Seiten, die Unterschriften nahmen 102 Aktenordner ein, die dem Gericht in zwölf Umzugskartons übergeben wurden.
Laut AK Vorrat handelt es sich damit um die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschlands.
Kritik an Generalüberwachung
Der AK Vorrat fordert die deutsche Politik dazu auf, die zahlreichen Überwachungsgesetze auf deren schädliche Nebenwirkungen hin zu überprüfen. "Wir fordern außerdem den sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind", heißt es weiter in einer Aussendung der Bürgerrechtler vom Freitag.
"Dazu zählen die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, der biometrische und elektronische Personalausweis sowie Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich staatlicher Spionage auf Privatcomputern."
Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] sieht vor, dass die Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefonieteilnehmer mindestens sechs Monate lang verdachtsunabhängig für den Zugriff durch staatliche Ermittler bereitgehalten werden müssen. Ab 2009 sollen auch alle E-Mail-Kontakte für mindestens sechs Monate gespeichert werden.
Vonseiten der EU-Kommission und der Innenminister wird gerne betont, dass die Inhalte der Telefongespräche nicht gespeichert werden würden. Deutsche Bürgerrechtler sehen die verdachtsunabhängige Speicherung der Daten, wer wann wo mit wem telefoniert hat, aber als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an.