Gericht stellt Wikileaks-Domain wieder her

usa
01.03.2008

Richterliche Anordnung verstieß gegen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Wie die "Los Angeles Times" am Samstag berichtet hat, hat ein Bundesrichter in San Francisco am Freitag eine richterliche Anordnung über die Sperrung der Domain der Whistleblower-Website Wikileaks aufgehoben. Unter anderem waren die Bürgerrechtsorganisationen Electronic Frontier Foundation [EFF] und American Civil Liberties Union [ACLU] gegen die Anordnung vor Gericht gezogen.

Schweizer Bank hat verloren

Die US-Domain von Wikileaks, das es Insidern aus Firmen- und Regierungskreisen ermöglicht, anonym brisante Dokumente zu veröffentlichen, war auf Initiative der Schweizer Bank Julius Bär am 14. Februar 2008 vom Domainregistrar Dynadot vom Netz genommen worden, da dort 14 interne Dokumente der Bank publiziert worden waren. Ein US-Richter hatte diese Vorgehensweise bestätigt. Die Website selbst ist aber auch nach dieser Aktion stets auch über ihre IP-Adresse und über andere Domains wie Wikileaks.be erreichbar gewesen.

EFF-Anwalt Matt Zimmermann bezeichnete das Urteil vom Freitag als "Homerun für den ersten Verfassungszusatz". Dieser garantiert die Redefreiheit in den USA. Die Domain Wikileaks.org ist nun wieder erreichbar.

(LA Times | futurezone)