Bundestrojaner: Technische Seite unklar
Ein SPD-Innenexperte mahnt massiven Klärungsbedarf bei der Online-Durchsuchung ein: "Ein Auto, das nicht fahren kann, sollte man nicht zulassen."
Der Vorsitzende des deutschen Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy [SPD], sieht nach dem Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen noch Klärungsbedarf.
"Es sind bei Abgeordneten noch weitgehend Fragen offen, was die technische Seite der Thematik betrifft", sagte Edathy. Was die deutsche Regierung ins Gesetz schreibe, müsse auch funktionieren. "Ein Auto, das nicht fahren kann, sollte man nicht zulassen." Er betonte: "Ich gehe aber davon aus, dass diese Fragen geklärt werden können."
Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] will die Regelung bis zum Sommer durch den Bundestag bringen.
Richterliche Erlaubnis notwendig
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen gesetzt. Das heimliche Ausspähen der Computer-Festplatte ist nur bei existenziellen Bedrohungslagen und nach Richteranordnung möglich.
Mehr Spielraum lässt das Gericht den Sicherheitsbehörden bei der Überwachung von Internet-Telefonaten. Wenn technisch und rechtlich sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telefonate abgehört werden, gilt dafür das niedrigere Schutzniveau des Fernmeldegeheimnisses.
Gesetzesnovellen in Prüfung
Das geltende Recht zur Überwachung von Internet-Telefonanrufen muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Sicht des SPD-Innenexperten geändert werden.
"Es hat einen deutlichen Hinweis gegeben, dass die derzeitige Rechtsgrundlage nicht ausreicht", sagte Edathy. "Das kann man im Rahmen des geltenden Rechts nicht als zulässig betrachten."
Der deutsche Bundestag müsse sich damit beschäftigen. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries [SPD] hatte nach dem Urteil eine Prüfung angekündigt, ob das Strafprozessrecht geändert werden muss, wenn Internet-Telefonate vor ihrer Verschlüsselung abgehört werden.
In Österreich legt die beauftragte interministerielle Arbeitsgruppe Ende der ersten Märzwoche ihren Bericht über den möglichen Einsatz von Trojaner-Software vor.
(dpa)