Massenmails in AT per Gesetz verboten
Jetzt ist es fix. Die Zusendung von unerwünschten Massenmails wird in Österreich verboten. Das hat gestern der Nationalrat beschlossen.
Der Justizausschuss des österreichischen Parlaments hat vergangene Woche - nach Konsens aller fünf ParlamentsParteien - eine Abänderung des TelekommunikationsGesetzes beantragt. Der § 101 TelekommunikationsGesetz wird künftig ein SpamVerbot festlegen.
Das Zusenden elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken wird demnach der vorherigen Zustimmung des Adressaten bedürfen. Für das Zusenden unverlangter MassenMails droht eine Geldstrafe von 500.000 ATS.
Österreichischer Vorstoss
Das österreichische Verbot von unerwünschten MassenMails ist ein wichtiger Vorstoss. Auf EU-Ebene wird derzeit im Zusammenhang mit der geplanten E-Commerce-Richtlinie die Handhabung von MassenMails diskutiert. In dem Entwurf der E-Commerce-Richtlinie der EU ist derzeit - entgegen zahlreicher Proteste - noch immer eine Opt-out-Lösung vorgesehen. Das heisst, dass sich User, die keine MassenMails bekommen wollen in [noch nicht vorhandene] "RobinsonListen" eintragen lassen müssen.
Gefordert wird allerdings eine Opt-in-Lösung, bei der nur die User MassenMails bekommen, die sie auch verlangt haben bzw vorher zugestimmt haben. Genau das hat Österreich jetzt im TelekommunikationsGesetz geregelt.
Dachverband der europäischen AntiSpamInitiativen
European Coalition Against Unsolicited Commercial EmailSignaturgesetz und Fernabsatzgesetz abgesegnet
Ausserdem hat der Nationalrat hat das Signaturgesetz und das Fernabsatzgesetz beschlossen. Ursprünglich wurde erst für die nächste Legislaturperiode mit der Erlassung eines Signaturgesetzes gerechnet, da sich die SignaturRichtlinie der EU noch im Entwurfsstadium befindet.
Kern des Signaturgesetzes ist die weitgehende Gleichstellung elektronischer Signaturen mit eigenhändigen Unterschriften. Damit werden nicht nur OnlineGeschäftsabschlüsse sicherer, sondern auch die Erledigung von Behördenwegen via Internet ermöglicht.
Digitale Signatur
Wie handschriftliche Unterschriften werden auch elektronische Signaturen benutzt, um den Autor eines Mails oder den Urheber einer elektronischen Transaktion zu identifizieren. Jeder Unterzeichner besitzt ein Signier-Schlüsselpaar, das aus privatem und öffentlichem Schlüssel besteht. Den privaten Schlüssel verwendet der Signator zur Erzeugung seiner elektronischen Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssen können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und verifiziert werden. Dabei wird der öffentliche Schlüssel dem Unterzeichner durch eine Zertifizierungsstelle zugeordnet.
Gesetzliche Regelung
Zuletzt hat es beim Signaturgesetz Debatten um die
Versicherungspflicht von Anbietern von SignaturZertifikaten gegeben.
Die vorgesehene HaftpflichtMindestversicherungssumme von 56 Mio ATS
wurde als bei weitem zu hoch kritisiert. Jetzt wurde beschlossen
diese Versicherungssumme auf 13.76 Mio ATS zu senken.
FuturezoneBerichterstattung zum Signaturgesetz
Konsumentenschutz im Netz
Durch das Fernabsatzgesetz wird der Konsumentenschutz bei Geschäftsabschlüssen im Internet auf neue Beine gestellt. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmer im Versandhandel und im Distanzgeschäft [zB im Internet] den Verbraucher umfassend über alle Details des Vertrages und auch über ihre genaue Identität [Name, Anschrift] informieren müssen.
Einer der Hauptpunkte im neuen Fernabsatzgesetz ist das besondere Rücktrittsrecht für Verbraucher. Sie können innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung der Ware bzw bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
Fernabsatzgesetz
Das österreichische Fernabsatzgesetz setzt die
EU-Fernabsatzrichtlinie um. Geregelt werden Vertragsabschlüsse
zwischen Konsumenten und Lieferanten über Waren und Dienstleistungen
im Fernabsatz [zB Internet].