Legale Netzmusik wird immer bekannter
Österreichs Netz-User sind im europäischen Vergleich am besten über legale Download-Angebote und bestehende Urheberrechte informiert.
Das bescheinigt eine am Mittwoch in London präsentierte GfK-Studie, die in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Österreich im Dezember 2004 durchgeführt wurde.
Bei den unter 30-Jährigen, also der Hauptzielgruppe des legalen Download-Marktes, kennen 74 Prozent legale Download-Angebote [Europa-Durchschnitt: 47 Prozent].
Acht von zehn Befragten sind sich weiters darüber im Klaren, dass Musik nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber im Internet verbreitet werden darf [Europa-Durchschnitt: 66 Prozent].
Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] führt das gestiegene Wissen über den Urheberechtsschutz und die hohe Bekanntheit legaler Download-Angebote nicht zuletzt auf die mehrmonatige Informations- und Aufklärungskampagne der Musikwirtschaft und auf die im Oktober 2004 gestartete "Aktion scharf" gegen das Raubkopieren im Internet zurück.
IFPI zieht erste KlagebilanzZukunft für österreichischen Markt
IFPI-Austria-Geschäftsführer Franz Medwenitsch zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung des digitalen Musikmarktes: "Der Online-Markt ist erst im Anfangsstadium, aber die Richtung stimmt."
Mit Aon Musicdownloads, chello musiczone, myCokeMusic, Apple iTunes und MSN Music sind in Österreich derzeit fünf Dienste online, die deutlich mehr als 700.000 Songs zum Download anbieten. Die Anzahl der registrierten User hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres verdreifacht und liegt nun bei über 100.000.
Die österreichische Musikwirtschaft führt ihren Kampf gegen "Musikpiraterie" dennoch fort. Neben der "Aktion scharf" gegen Raubkopierer im Netz soll es 2005 zusätzliche Aufklärungskampagnen vor allem für die junge Zielgruppe geben.
Für die Klagen der Musikindustrie müssen die Daten der User anhand der IP-Adresse bei den Internet-Service-Providern [ISP] in Erfahrung gebracht werden. Die Ratskammer des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten nur erfolgen darf, wenn der Strafrahmen für die Tat sechs Monate übersteigt - beim nicht gewerblichen Upload, also dem Anbieten von Musik über Tauschbörsen, beträgt dieser laut Urhebergesetz aber nur maximal sechs Monate.
Provider müssen Daten nicht herausgebenEinnahmen verdoppeln sich 2005
Rund 200 Millionen Songs wurden 2004 bei legalen Musikdiensten in den USA und Europa gekauft. Das Marktforschungsunternehmen Jupiter Research schätzt den weltweiten digitalen Musikmarkt 2004 auf etwa 300 Millionen Euro und erwartet für 2005 eine Verdoppelung.
2004 wurden weiters geschätzte 20 bis 25 Millionen portable Musik-Player verkauft, davon etwa zehn Millionen iPods aus dem Hause Apple.