Datenschutzrat bei Flugdaten skeptisch
Der österreichische Datenschutzrat hat die Notwendigkeit der von der EU-Kommission geplanten Fluggastdatenspeicherung [PNR] infrage gestellt und will das umstrittene Sicherheitspolizeigesetz [SPG] evaluieren.
Nach seiner Sitzung am Mittwoch zeigte sich der Datenschutzrat skeptisch gegenüber der von der EU-Kommission geplanten Speicherung von Flugpassagierdaten. Zunächst solle das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abgewartet werden, hieß es in einer Aussendung des Vorsitzenden Harald Wögerbauer [ÖVP] und seines Stellvertreters Johann Maier [SPÖ]. Der Datenschutzrat stellte auch die Notwendigkeit dieser Maßnahmen grundsätzlich infrage.
Der Vorschlag der EU-Kommission ist, Fluggastdaten auf Flügen von und nach Europa zu Strafverfolgungszwecken zu speichern. Für den Datenschutzrat gilt es nun, "die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme hinsichtlich eines Mehrwerts der Bekämpfung der Kriminalität nachzuweisen".
Weiters wird in diesem Zusammenhang angeregt, auf die neuen Rechtsgrundlagen des Vertrages von Lissabon zu warten und dann erst darüber zu diskutieren.
Die Pläne zur Erfassung von Flugpassagierdaten in der EU wurden im vergangenen November von EU-Justizkommissar Franco Frattini präsentiert und von Datenschützern und dem EU-Parlament scharf kritisiert.
Evaluierung des Sicherheitspolizeigesetzes
Der Datenschutzrat beschloss auch eine umfangreiche Evaluierung des Sicherheitspolizeigesetzes seit dessen Novellierung mit Anfang dieses Jahres.
Gleichzeitig zeigte man "Unverständnis" mit der öffentlichen Diskussion darüber. Es würden Tatsachen nicht zur Kenntnis genommen, falschen Darstellungen würde "überproportional viel Raum gewährt".
Das Sicherheitspolizeigesetz, das am 6. Dezember 2007 ohne öffentliche Diskussion im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet wurde, erlaubt es der Polizei, ohne richterlichen Beschluss bei "Gefahr im Verzug" Handystandortdaten und Daten zu Nutzern von IP-Adressen von den Providern zu verlangen. Mehr als 24.000 Bürger haben eine Petition unterzeichnet, die sich gegen das Gesetz richtet. Auch Verfassungsklagen sind geplant.
Debatte über "Prümer Vertrag"
Auch über die Umsetzung des "Prümer Vertrages", der einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden vorsieht, hat der Datenschutzrat debattiert.
So ergeht der Vorschlag an die Regierung, die "Prümer Beschlüsse" nicht durch reine Verlautbarung im Bundesgesetzblatt umzusetzen. Stattdessen sollen diese durch eigene Materiengesetze umgesetzt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, meinen Wögerbauer und Maier.
Die EU-Innenminister haben einer weiteren Vernetzung der Polizeidatenbanken im vergangenen Juni zugestimmt und damit die 2005 in der Eiffelstadt Prüm von den EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien und Österreich unterzeichneten Beschlüsse in EU-Recht überführt. Die "Prümer Beschlüsse" sehen den Abgleich von DNA-Spuren, Fingerabdrücken und Kfz-Daten zwischen zahlreichen EU-Staaten vor.
(futurezone | APA)