22.02.2005

AB HERBST

Copyright-Unterricht an Österreichs Schulen

Der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] glaubt im Kampf gegen illegale Downloads eine erste "Trendwende" bei den heimischen Internet-Nutzern zu erkennen.

Um diesen Trend noch zu verstärken, soll ab Herbst Urheberrechtsunterricht an Österreichs Schulen angeboten werden.

Im Rahmen des Projekts "Ideen sind etwas wert" soll den Jugendlichen vor Augen geführt werden, wie viel Arbeit hinter dem Produkt Musik steckt.

Entsprechendes Lehrmaterial, das alle Seiten der Problematik beleuchten soll, wird in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium von Pädagogen zusammengestellt.

Ergänzend werden Exkursionen in Tonstudios, zu Konzerten und in Plattenfirmen angeboten.

90 Prozent wissen um Illegalität

Mit der Entwicklung in Östereich ist die IPFI zufrieden. 190.000 Österreicher im Alter zwischen elf und 29 Jahren würden bereits legale Musikangebote im Internet nutzen, 90 Prozent seien sich bewusst, dass "Raubkopieren illegal ist", so die IFPI in ihrer Aussendung.

Mit der gleichzeitigen Eindämmung des illegalen Raubkopierens seien wichtige Voraussetzungen zur Etablierung des legalen Download-Marktes geschaffen, so die Musikindustrie weiter.

Interessant ist, woher die IFPI diese P2P-Eindämmung herleitet: Aus einer Gfk-Studie im Dezember 2004, bei der die Nutzer zu ihren künftigen Download-Absichten befragt wurden.

Nutzerstatistiken, die etwa Nielsen NetRatings oder BigChampagne bereitstellen, wurden nicht berücksichtigt.

Daher bleibt fraglich, ob die 55 Prozent der Befragten, die angaben, Musik in den nächsten drei Monaten von Band-Websites und legalen Download-Plattformen herunterladen zu wollen, dies auch getan haben. Beziehungsweise ob statt im Dezember 40 Prozent, nun "nur" noch 38 Prozent der Befragten ihre Songs aus P2P-Netzen beziehen.

Uneinigkeit um Auskunftspflicht

Gleichzeitig hat die IFPI angekündigt, gegen die Entscheidung des Wiener Gerichts bezüglich der Herausgabe von Kundendaten durch den Provider Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.

Der Gerichtssenat in Wien hatte die Bekanntgabe von Stammdaten bei einer dynamischen IP-Adresse als unzulässige Telekommunikationsüberwachung qualifiziert.