T-Mobile Österreich scheitert vor EuGH
Der zweitgrößte österreichische Handynetzbetreiber T-Mobile Austria [früher max.mobil] kann die 1996 erfolgte Vergabe der GSM-Mobilfunklizenz auf EU-Ebene nicht mehr anfechten.
Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag endgültig entschieden [Rechtssache C-141/02], wie es in einer Pressemitteilung des EuGH heute hieß.
T-Mobile hatte 1996 vier Mrd. Schilling [291 Mio. Euro] für die Handylizenz gezahlt, gleich viel wie der damals staatliche Konkurrent mobilkom austria, obwohl die mobilkom zwei Jahre früher mit dem Aufbau des Netzes beginnen konnte. T-Mobile sah dies als Diskriminierung und beschwerte sich bei der EU-Kommission.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter betrachteten diese Beschwerde aber als unbegründet und lehnten es ab, gegen die Republik Österreich vorzugehen.
Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission könne ein Unternehmen kein Rechtsmittel beim Europäischen Gericht erster Instanz einlegen, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Gegen dieses Urteil ist kein Rechtsmittel zulässig.
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