Zuschuss für die Breitband-Grundgebühr
Ein neuer Gesetzesentwurf der Regierung sieht eine Ausweitung der Telefon-Grundgebührenbefreiung für sozial Schwache auch für Breitband-Internet vor. Damit soll Österreichs Breitband-Wachstum angekurbelt werden, ein weiterer Impuls könnte die steuerliche Absetzbarkeit der Breitband-Kosten sein.
ARGE Breitband, Internet-Taskforce, Internet-Offensive Österreich: Mit ihren immer neuen Initiativen zur Förderung von Breitband-Internet in Österreich konnte die Regierung bisher kaum konkrete Ergebnisse vorweisen.
Mit einem vor kurzem vorgelegten Gesetzesentwurf des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie [BMVIT] könnte nun ein erster Schritt gemacht werden, indem die Telekom-Grundgebührenbefreiung für "Mittellose" auch auf Breitband-Anschlüsse ausgeweitet würde.
Die Novelle von Infrastrukturminister Werner Faymann [SPÖ] betrifft das Fernmeldegebühren- sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz [FeZG] und steht nun bis zum 22. April zur öffentlichen Konsultation.
Derzeit 380.000 Bezieher
Im Wesentlichen basiert der Entwurf auf einer Erweiterung der Zuschussleistung: "Fernsprechentgelte" umfassen dann den "Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz" anstatt nur den "Zugang zum öffentlichen Sprachtelefoniedienst".
"Der Bescheid über die Zuerkennung einer solchen Zuschussleistung ist wie ein Gutschein, der dann bei einem Betreiber nach Wahl eingelöst werden kann", erklärt Marcin Kotlowski vom Ministerium auf Anfrage von ORF.at.
Rund 380.000 Menschen erhalten derzeit einen Grundgebührzuschuss und kämen damit auch für die Breitband-Grundgebührenbefreiung in Frage.
Das Einmaleins der Gebührenbefreiung (www.orf-gis.at;thema=befreiung)
GIS als ausführendes Organ
Anspruch haben, wie bei der Telekom-Grundgebührenbefreiung, Pensionsbezieher, Arbeitslose, Sozialhilfe- und Studienbeihilfenempfänger [nach dem Studienförderungsgesetz von 1992].
Für die Bearbeitung der entsprecheneden Anträge arbeitet das Ministerium mit der ORF-Tochter GIS [Gebühren Info Service GmbH] zusammen, wo derzeit über Zuschüsse für Telefon- und Rundfunkgebühren entschieden wird. Im Gegensatz zu der Abrechnung mit den Telefonbetreibern werden dem ORF jedoch keine Gebühren rückerstattet.
Die Gesetzesnovelle sieht auch stärkere Auskunftsrechte für die GIS vor, etwa beim Zentralen Melderegister und den Finanzbehörden, um die Richtigkeit der Angaben der Antragsteller zu überprüfen.
Verlängerung auf fünf Jahre
Vorgesehen ist auch eine Verlängerung der Zuerkennungszeiträume entsprechender Gebührenbefreiungen von zuvor drei auf fünf Jahre, was laut Ministerium Erleichterungen für die Bürger und in weiterer Sicht auch Einsparungen bei den Verwaltungskosten bringen soll.
Das Doppelbezugsverbot bleibt erhalten. Das bedeutet, in einem Haushalt kann nur eine Person den Zuschuss kassieren. Wie beim Fernsprechanschluss darf auch der Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Bei Breitband hintennach
Österreich liegt EU-weit beim Breitband-Wachstum aktuell auf Rang 21 von 25, in der Breitband-Durchdringungsrate rutschte Österreich mit 19,1 Prozent mittlerweile unter den EU-Schnitt [19,9].
Budget: 54,5 Mio. Euro im Jahr
Wie bei der Telekom-Grundgebührenbefreiung sieht auch die Breitband-Novelle vor, dass die Höhe der Zuschussleistung vom BMVIT im Einvernehmen mit dem Finanzminister festgelegt werden soll. Dabei sollen die Anzahl der potenziellen Anspruchsberechtigten und die allgemeine Preisentwicklung in der Branche berücksichtigt werden. Vorgesehen ist auch eine "angemessene Vergütung" für die GIS, die im Grundgesetz nicht aufscheint.
Der budgetäre Rahmen für die Förderung ist vom Ministerium wie im Grundgesetz bei rund 54,5 Mio. Euro jährlich festgesetzt. "Wir haben die Summe nicht erhöht, weil die Preise sinken. Zudem kommen nun auch viele Kombipakete auf den Markt", so Kotlowski.
Der Entwurf sieht auch eine vertragliche Vereinbarung mit den Betreibern vor, die den Ablauf regelt. Die Teilnahme stehe jedem Betreiber offen, erklärt Kotlowski im Gespräch. "Wir wollen so viele Menschen wie möglich erreichen."
"Noch vor dem Sommer"
Einen genauen Zeitplan gebe es nicht. Die Gesetzesvorlage solle aber "so schnell wie möglich" in den Ministerrat gebracht werden und danach ins Parlament. "Zuerst müssen wir nun schauen, was noch an Stellungnahmen hereinkommt", so Kotlowski, "aber an und für sich sollte es sich noch vor dem Sommer ausgehen."
Der Verband der heimischen Internet-Provider [ISPA] sieht den Entwurf positiv: "Wir sind im Prinzip dafür, wenn es dazu beiträgt, dass Internet dadurch erschwinglicher wird", meint Generalsekretär Kurt Einzinger zu ORF.at. Und das Internet sei heute das, was das Telefon früher war. Noch habe man aber nicht die Zeit gefunden, den Entwurf genau zu prüfen. "Wir geben aber bestimmt eine Stellungnahme ab, wenn wir Kritikpunkte finden", so Einzinger.
Die EU-Kommission hält den Ex-Monopolisten auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt, die Telekom Austria [TA], für zu dominant. Zu diesem Ergebnis kommt der EU-Fortschrittsbericht, der vergangene Woche vorgelegt wurde.
Steuerliche Absetzbarkeit für ADSL
Ein weiterer Impuls könnten Vergünstigungen auf steuerlicher Seite sein: Verwaltungsstaatssekretärin Heidrun Silhavy [SPÖ] erklärte im Rahmen des Starts der "Internetoffensive Österreich" Anfang März, dass sie sich eine neuerliche steuerliche Absetzbarkeit von ADSL-Anschlüssen vorstellen könnte.
Das brächte womöglich neuen Schwung in die weitere Verbreitung, sei aber Sache des Finanzministeriums.
In einer Einmalaktion konnten Haushalte 2003 und 2004 bei der Erstbestellung eines Breitband-Zugangs bis zu 50 Euro für die Einrichtungskosten und bis zu 40 Euro für das monatliche Grundentgelt steuerlich als Sonderausgabe geltend machen.
Eine ORF.at-Anfrage im Finanzministerium, ob eine ähnliche Aktion wieder vorstellbar sei, blieb vorerst unbeantwortet.
(futurezone | Nayla Haddad)