Hustinx gegen zentrale Fingerabdruck-DB

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26.03.2008

Der oberste EU-Datenschützer Peter Hustinx hat sich gegen die Einrichtung einer zentralen Datenbank ausgesprochen, in der sämtliche Fingerabdruckdaten von Chippass-Inhabern gespeichert werden sollen.

Der Brüsseler Plan zur Speicherung von Fingerabdrücken auf den Chips von "Sicherheitspässen" stößt auf den Widerspruch von Hustinx.

Die EU-Kommission sehe die Nutzung zentraler Datenbanken vor, was "zusätzliche Gefahren für den Schutz personenbezogener Daten" schaffe, kritisierte Hustinx. Sein am Mittwoch in Brüssel veröffentlichter Bericht bedauert zudem, dass die Kommission weder die Folgen ihres Vorschlags untersucht noch die Datenschützer wie vorgeschrieben beteiligt habe.

Dezentrale Speicherung

Der Datenschutzbeauftragte empfahl der Kommission, nur eine dezentrale Speicherung der biometrischen Reisepassdaten vorzusehen. Die Angaben sollten nur auf dem berührungslos lesbaren Chip des Passes aufbewahrt werden. Zentrale Datenbanken könnten missbraucht werden, um zweckfremde Informationen herauszufischen. Nötig seien dagegen gemeinsame Bestimmungen zu den Dokumenten, auf deren Grundlage die EU-Staaten europäische Reisepässe ausstellen.

Kritik äußerte Hustinx zudem an den geplanten Ausnahmen für Passinhaber. Zwar sei es gut, dass die Kommission überhaupt vorgesehen habe, dass manche Menschen keine Fingerabdrücke geben könnten. Die Regeln seien aber unzureichend, weil sie nicht alle möglichen Fälle berücksichtigten. Kinder sollten von der Regel "pro Person ein Pass" ausgenommen werden. Die vorgesehene Altersgrenze von sechs Jahren hält Hustinx indes für willkürlich gewählt.

Keine Folgenabschätzung

Überhaupt hat die Brüsseler Behörde nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten die Folgen ihres Vorschlags nicht ausreichend untersucht. "Es ist deshalb unklar, wie die Kommission ohne eine strenge Folgenabschätzung in der Lage war, die Notwendigkeit und Angemessenheit ihres Vorschlags im Bezug auf den Datenschutz zu bewerten." Eine solche Analyse sollte sich nicht nur auf die Frage der Kosten beschränken, mahnte Hustinx.

Der Datenschutzbeauftragte bedauerte, dass die Kommission ihn bei der Entwicklung der Reisepass-Pläne nicht angehört habe. Sie wäre dazu gesetzlich verpflichtet gewesen, erklärte Hustinx in seiner Stellungnahme, die am Mittwoch auch im Innenausschusses des Europaparlaments auf der Tagesordnung stand.

(dpa)