VKI zieht gegen mobilkom-AGB vor Gericht

27.03.2008

In Sachen außerordentliches Kündigungsrecht für Mobilfunkkunden geht der Verein für Konsumenteninformation [VKI] nun vor Gericht und reicht gegen die AGB der mobilkom austria Klage ein. Die mobilkom selbst sieht sich als Sündenbock für die Branche.

Bis zum 26. März hätte die mobilkom austria Zeit gehabt, auf die Abmahnung des VKI wegen ihrer neuen AGB und der darin versteckten Aushebelung des Sonderkündigungsrechts zu reagieren, doch die Frist verstrich, ohne dass die mobilkom die geforderte Unterlassungerklärung abgab.

Der VKI macht nun mit seiner Ankündigung ernst und bringt den Fall vor das Handelsgericht Wien, wie Ursula Reichholf gegenüber ORF.at am Donnerstag auf Nachfrage sagte. "Der Fall wird heute oder morgen von unserem Anwalt eingereicht."

Über den weiteren Verlauf des Falls konnte Reichholf naturgemäß keine Angaben machen, der Fall könne aber für eine endgültige Entscheidung auch bis zum Obersten Gerichtshof gehen, so der VKI.

Bei dem Fall geht es um Paragraf 3, Absatz 1 und 4 - Passagen, mit denen die mobilkom versucht, das gesetzlich verankerte außerordentliche Kündigungsrecht des Konsumenten auszuhebeln.

"Kopf für die ganze Branche hinhalten"

Die mobilkom selbst gab sich ebenfalls sicher, den Fall für sich entscheiden zu können: "Wir gehen davon aus, dass der Passus rechtmäßig ist", so der größte heimische Mobilfunker gegenüber ORF.at.

Der Passus sei weder von der Regulierungsbehörde RTR, wo alle Mobilfunker ihre AGB bei Änderungen anzeigen müssen, beanstandet worden, noch habe es Beschwerden von Kunden gegeben.

Es sei aus Sicht der mobilkom zudem nicht nachvollziehbar, warum der VKI gerade die mobilkom ins Visier nehme: "Wir müssen den Kopf für die ganze Branche hinhalten." Schließlich hätten auch alle anderen heimischen Mobilfunker entsprechenden Passagen in ihren AGB: "Das ist gelebte Praxis."

Auswirkung auf alle AGB

Der VKI hat diesbezüglich gegenüber ORF.at bereits erklärt, dass die AGB der mobilkom die mit Abstand "ärgsten" seien und man sich aktuell der mobilkom austria widme.

Ein Urteil, dass den beanstandeten Passus bei der mobilkom für rechtswidrig erklärt, wird allerdings wohl auch in den AGB aller anderen Mobilfunker seinen Niederschlag finden müssen.

Ändert ein Mobilfunker seine AGB für den Kunden in nicht ausschließlich begünstigender Weise, räumt Paragraf 25 des Telekommunikationsgesetzes [TKG 2003] dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.

In der Praxis allerdings kommt dieser Paragraf kaum zum Zug, denn alle heimischen Mobilfunker haben vorgesorgt: Sie behalten sich in ihren AGB vor, die Änderungen im Fall eines Einspruchs durch den Kunden für ihn auszusetzen und damit das Sonderkündigungsrecht wirkungslos zu machen. Der Vertrag bleibt somit bestehen.

(futurezone | Nadja Igler)